Was alles erfasst wird

Spitäler müssen Daten zu Corona-Patienten melden

Politik
24.01.2022 08:41

Per Verordnung hat Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) ein Register für hospitalisierte Covid-Patienten eingerichtet. Führen soll das Tool die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), die nun Daten der Spitalspatienten verarbeiten darf, die täglich übermittelt werden müssen. Darunter: Vorerkrankungen, Impfstatus, festgestellte Virusvariante und stationärer Status.

Das Register soll die künftige Grundlage für ein effektives und effizientes Krisenmanagement sein und der Planung, Qualitätssicherung und Qualitätsberichterstattung in der Gesundheitsversorgung dienen, hieß es dazu. Auch wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn - beispielsweise bezüglich Behandlungsprozessen und -ergebnissen von stationär betreuten Covid-Patienten - soll damit erleichtert bzw. möglich gemacht werden.

Die GÖG darf folgende Daten verarbeiten:

  • Zur Person: Namen, Geburtsdatum, Geschlecht sowie die Postleitzahl des Hauptwohnsitzes
  • Zum Spitalaufenthalt des Patienten: die Identifikationsnummer des Spitals sowie die Aufnahmezahl des Erkrankten, der primäre Grund der aktuellen stationären Behandlung sowie der stationäre Status - also ob, wie es in der COVID-19-Registerverordnung heißt, „Normalstation; Intensivstation; Patientin/Patient entlassen; Patientin/Patient tot“.
  • Zur Anamnese werden erfasst: Vorerkrankungen, Impfstatus (Datum und Anzahl jeder erhaltenen Impfdosen inklusive Daten zu Impfstoff/Prophylaxe und Impfarzneimittel), festgestellte Virusvariante nach WHO-Nomenklatur sowie das Diagnosedatum der SARS-CoV-2 Infektion (bestätigte Labordiagnose).

Daten müssen täglich übermittelt werden
Gemäß der Verordnung, die seit Sonntag in Kraft ist und mit 30. Juni außer Kraft tritt, haben die Länder, die Landesgesundheitsfonds und die Träger von Krankenanstalten ihre Daten täglich der GÖG zu übermitteln, die sie verwenden und in anonymisierter Form verarbeiten darf. Die Ergebnisse werden dann den politischen Entscheidungsträgern - dem Gesundheitsministerium und den Landeshauptleuten - sowie dem Landesgesundheitsfonds und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) zur Verfügung gestellt.

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