Aus der Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes und aus dem neuem Agrargesetz gehe hervor, dass rechtlich verpflichtend Rechnungsabschlüsse mit zwei Rechnungskreisen vorzulegen seien.
Aus diesen habe klar hervorzugehen, was der Agrargemeinschaft und was der Gemeinde zu gehören habe. Dabei gehe es nicht um eine "Goodwill-Entscheidung", sondern um eine Rechtspflicht, kritisierte der Oppositionspolitiker. Mit dem im Dezember 2009 beschlossenen Landtagsgesetz sollte eigentlich die Nutzung von Grundstücken zwischen Gemeinden und Agrargemeinschaften geregelt werden, in einigen ist dies allerdings immer noch offen bzw. vom Land noch nicht geprüft.
Die Agrargemeinschaften entstanden aus bäuerlichen Zusammenschlüssen. In ihrem gemeinschaftlichen Besitz befinden sich Wälder, Weiden und Almen. Durch Regulierungsverfahren in den 50er- und 60er-Jahren wurde das Gemeindegut den Agrargemeinschaften übertragen. Diese Eigentumsübertragung kritisierte der VfGH bereits 1982 als rechtswidrig. Diese Ansicht wurde in Tirol aber zunächst nicht umgesetzt. Erst als die Gemeinde Mieders vor die Höchstrichter zog und der VfGH sein Erkenntnis von 1982 im Sommer 2008 bekräftigte, kam der Stein ins Rollen.
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