Abwicklung verzögert

Rückschlag für Regierung bei Impfpflicht-Umsetzung

Politik
07.01.2022 13:52

Grobe Probleme bei der Realisierung der Impfpflicht: Laut der ELGA GmbH sei eine technische Umsetzung mit Februar nicht möglich. Erst ab April könne man über das nationale Impfregister abwickeln, heißt es in einer Stellungnahme zum Gesetzestext. Geht es nach dem Gesundheitsministerium, ändert dies aber nichts daran, dass ab Anfang Februar in Österreich eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus gelten soll. Auch „breite behördliche Kontrollen“ sollen ab Inkrafttreten durchgeführt werden, wird betont.

Man sei bei Erstellung des Begutachtungswurfes nicht konsultiert worden, heißt es in dem am Freitag bekannt gewordenen Brief des Öffentlichen Gesundheitsportal Österreich in Richtung Regierung. Daher seien „hinsichtlich der technischen Umsetzung der Erfassung der Ausnahmen im nationalen Impfregister und der dafür notwendigen Umsetzungszeiten Änderungen geboten“.

Einiges nicht rechtzeitig, anders gar nicht umsetzbar
Wörtlich wird mitgeteilt: „Die ELGA GmbH und deren Umsetzungs-Partner werden für die technische Umsetzung der Impfpflicht über das nationale Impfregister mindestens bis 1. April 2022 benötigen.“ Einige Vorhaben könnten zudem gar nicht umgesetzt werden - unter anderem die Erweiterung des zentralen Patientenindex um Personen, die zwar in Österreich gemeldet sind, aber keine Sozialversicherungsnummer haben.

Auch „breite“ Kontrollen ab Inkrafttreten
Laut Ministerium soll das Impfpflichtgesetz trotzem wie geplant mit Anfang Februar in Kraft treten. Der erste Abgleich der Impfdaten mit dem Melderegister ist im Gesetzesentwurf am 15. März vorgesehen. Sollte aus den Stellungnahmen im Begutachtungsprozess hervorgehen, „dass es aus technischen Gründen eine Änderung im Fristenlauf benötigt werden, wird das selbstverständlich berücksichtigt“, so ein Sprecher Freitagmittag. „Dies ändert aber nichts am Inkrafttreten der Impfpflicht.“ Die Einhaltung soll ab diesem Zeitpunkt behördlich „breit kontrolliert“ werden.

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Dies ändert aber nichts am Inkrafttreten der Impfpflicht.

Aus dem Gesundheitsministerium

Laut ELGA könnte die Verzögerung „für ein finanzielles Anreizsystem mittels Gutscheinen für alle Personen mit drei Teilimpfungen genutzt werden“, heißt es weiter in der Stellungnahme, wobei die Verteilung über die ELGA-e-Medikation analog den Antigen-Schnelltests über Apotheken erfolgen könnte. Die als Strafen lukrierten Mittel sollten zudem gezielt in das Gesundheitssystem investiert werden. Zehn Prozent sollten für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zweckgewidmet werden, lautet ein Vorschlag.

Datenschützer kritisieren mehrere „Tabubrüche“
Darüber hinaus üben Datenschützer Kritik am Gesetzesentwurf. So sieht die Organisation ARGE Daten in ihrer Stellungnahme gleich „mehrere Tabubrüche“. Durch das Vorhaben werde eine Art Rasterfahndung eingeführt, lautet einer der Kritikpunkte. Die Unschuldsvermutung werde zum Schuldverdacht umgekehrt. Generelle Zustimmung erhält die Impfpflicht von den Universitäten. Auf der Parlaments-Website sind indes schon mehr als 61.000 Stellungnahmen eingelangt.

Keine Probleme mit den Plänen der Regierung werden hingegen im akademischen Bereich gesehen. So spricht sich die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) einstimmig für die Einführung einer Impfpflicht aus. „Nur so wird die aus wissenschaftlicher Sicht notwendige hohe Durchimpfungsquote erreicht“, lautet die Begründung in der Begutachtungsstellungnahme. Aufgrund der Schwere des Eingriffs in die Rechtsordnung appelliert die uniko, „die Impflicht verfassungskonform und konsistent in allen Rechtsbereichen zu verankern“.

Der Pfizer-Booster schützt laut Studien besser vor der Delta-Variante als vor Omikron. (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
Der Pfizer-Booster schützt laut Studien besser vor der Delta-Variante als vor Omikron.

Keine Ethik-Bedenken, wenn Pflicht „Ultima Ratio“
Ähnlich lautet die Stellungnahme des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin (IERM) an der Uni Wien: „Am Vorhaben eines Bundesgesetzes über die Impfpflicht gegen Covid-19 ist aus der Sicht des IERM keine Kritik zu üben, sofern dies als Ultima Ratio für die Abwehr der von der Pandemie ausgehenden Gefahr für die öffentliche Gesundheit geboten ist. Vielmehr ist auch aus ethischer Sicht dem legitimen Schutzziel der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als Recht der gesamten Bevölkerung zuzustimmen.“

Parlaments-Website mit Stellungnahmen geflutet
Abermals haben Impfgegner und -skeptiker die Möglichkeit der Stellungnahme genutzt, um die Parlaments-Website mit gleichlautenden Serien-Einträgen zu fluten. Freitagvormittag gab es deshalb 61.000 Einträge. Am 17. Jänner soll das Gesetz im Gesundheitsausschuss im Nationalrat behandelt werden.

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