Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in der Causa Commerzialbank entschieden hat, dass der Bund nicht für Schäden haftet, die Kunden durch die Insolvenz einer Bank erlitten haben, prüft das Land nun weitere Schritte.
Der Weg zu einer Amtshaftung der Republik sei durch den VfGH-Entscheid nicht verschlossen, meinte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. Denn der VfGH habe nur einen Passus des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes und die Frage der Gleichbehandlung von Banken bzw. Einzelanlegern bei der Regelung der Amtshaftung geprüft.
Gang zum EuGH?
Es gebe aber einerseits noch andere Organe, die sich schwere Kontrollversäumnisse vorzuwerfen hätten, so Doskozil. Denkbar sei auch ein Gang zum Europäischen Gerichtshof, das werde man genau prüfen. „Es kann nicht sein, dass sich der Bund wegduckt und 10.000 Sparer durch die Finger schauen, obwohl Versäumnisse von Bundesbehörden offensichtlich sind“, so Doskozil.
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