31.12.2021 06:12 |

Partyverbot? Polizei?

Alle Antworten zur kniffligen Silvester-Verordnung

Pünktlich zum Jahreswechsel (im Video oben Feierlichkeiten in Graz vom letzten Jahr) wird die Covid-Verordnung verlängert. Was ist heuer zu Silvester erlaubt, was nicht - und was wird dringend empfohlen? Die „Krone“ gibt die wichtigsten Antworten.

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„Es ist jetzt keine Zeit zum Feiern.“ Der vorweihnachtliche Appell von Katharina Reich, oberster Gesundheitsbeamtin, gilt auch zum Jahreswechsel. Mit steigenden Omikron-Zahlen in Österreich und weltweit umso mehr.

„Lassen Sie sich testen, feiern Sie im kleinen Kreis“
„Wir müssen Zeit gewinnen und uns jetzt an die Maßnahmen halten. Lassen Sie sich testen, feiern Sie im kleinen Kreis“, so Reich. Besorgt über private Feiern zeigt sich auch die Innsbrucker Virologin Dorothee von Laer. Ärztekammerchef Thomas Szekeres hält „groß angelegte Feiern zum Jahreswechsel“ für „gefährlich“. Aber: Wenn zu Silvester alle vorsichtig sind, könne man gemeinsam das Risiko eines weiteren Lockdowns reduzieren.

Quer über den Globus werden Silvesterpartys abgesagt, immer mehr Regionen verschärfen kurz vor Silvester die Regeln: So wird in Frankreich etwa nur mit Maske unter dem Eiffelturm gefeiert. In den Niederlanden gilt gar ein harter Lockdown, auch zu Hause darf man maximal zwei Personen empfangen.

In Österreich sind die Regeln lockerer. Es gilt zwar der Appell, daheim und im kleinen Rahmen zu feiern, rechtlich möglich sind dann aber doch recht große Treffen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Regelwerk in Österreich:

Wie viele Menschen dürfen sich zum Feiern treffen?

  • Bis 22 Uhr sind Treffen mit bis zu 25 Personen erlaubt. Danach muss die Gästeliste - wie bereits angekündigt - auf zehn Personen reduziert werden.

Dürfen Ungeimpfte mit Freunden und Familie feiern?

  • Ja, für 31.12. und 1.1. werden die Ausgangsbeschränkungen aufgehoben. Gefeiert werden darf aber maximal zu zehnt. Für Versammlungen über diese Teilnehmerzahl hinaus braucht es einen 2G-Nachweis. Für Ungeimpfte treten mit 2. Jänner wieder die - für Silvesterfeiern gelockerten - strengen Lockdown-Ausgangsbeschränkungen in Kraft.

Gelten diese Beschränkungen auch für den privaten Wohnbereich?

  • Ja, auch zu Hause dürfen sich nicht mehr als 25 (Geimpfte bis 22 Uhr) bzw. zehn Personen (auch ungeimpft und nach 22 Uhr) treffen.

Kontrolliert die Polizei den privaten Wohnbereich?

  • Nein. Die Polizei darf den privaten Wohnbereich nicht allein für Kontrollen der Covid-Verordnung betreten. Aber: Wird sie wegen Lärmbelästigung oder unerlaubten Feuerwerken gerufen, darf sie auch Versammlungen auflösen bzw. die Einhaltung der Corona-Maßnahmen kontrollieren und Strafen ausstellen.

Wo und wie lange gilt die Sperrstunde?

  • Von 22 bis 5 Uhr geschlossen bleiben müssen Gastronomiebetriebe, Kundenbereiche, Sport- und Freizeiteinrichtungen. In Hotels gilt nach 22 Uhr ein Betretungsverbot für Bars, Restaurants usw.

Darf man um Mitternacht auf öffentlichen Plätzen anstoßen?

  • Ja, aber nur in kleinen Gruppen (siehe erste und zweite Frage). Aber Achtung: Im Umkreis von 50 Metern um Gastronomiebetriebe darf nicht konsumiert werden.

Dürfen Gastronomiebetriebe nach 22 Uhr Getränke zum Mitnehmen ausschenken?

  • Ja, das ist grundsätzlich möglich. Alkoholische Getränke dürfen nur in verschlossenen Gefäßen ausgegeben werden. Es gilt das Konsumationsverbot 50 Meter rund um den Betrieb.

Gibt es spezielle Regeln für Kinder?

  • Ja, für (ungeimpfte) Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr gelten weder die Ausgangsbeschränkungen noch die Pflicht zur Vorlage eines 2G- oder 2G-Plus-Nachweises. Bei Kindern über zwölf Jahren darf der Ninjapass den Impfnachweis ersetzen.

Darf man sich in Gruppen im Freien treffen, um ein Feuerwerk abzuschießen?

  • Ja, wenn man sich an die Gruppengröße hält und es kein Feuerwerksverbot gibt. Das gilt allerdings grundsätzlich österreichweit im Ortsgebiet, Gemeinden müssen es extra aufheben.
 Kronen Zeitung
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