29.12.2021 17:11 |

Nur im kleinen Kreis

Silvester: Auch Privat-Partys eingeschränkt

Der bevorstehende Jahreswechsel wird definitiv wieder kein Silvester „wie damals“. Während schon bekannt war, dass die Gastronomie mit einer Sperrstunde ab 22 Uhr deutlich eingeschränkt wird, sickert nun durch, dass auch private Treffen nur in kleinerem Ausmaß stattfinden dürfen. Die große Frage dahinter wird aber sein: Wer soll das überhaupt kontrollieren?

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Wie schon an den Weihnachtsfeiertagen tritt zu Silvester eine Sonderregelung für den nach wie vor geltenden Lockdown für Ungeimpfte in Kraft. Damit ist auch ohne 2G-Nachweis eine Teilnahme an Zusammenkünften im kleinen Kreis möglich.

Grenze von zehn Personen
Wie aus dem aktuellen Entwurf zur Novelle der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung hervorgeht, gilt hier jedoch eine Obergrenze von zehn Personen - es ist also nur eine kleine Feier, etwa bei der Familie oder im Freundeskreis, möglich.

Sollten bei einer Veranstaltung hingegen mehr Leute aufeinandertreffen, ist ab 22 Uhr Schluss - bis 5 Uhr gilt hier dann die Sperrstundenregelung, dann dürfte theoretisch weitergefeiert werden ...

Außerdem ist für größere Runden von elf bis 25 Personen schon bis 22 Uhr ein gültiger 2G-Nachweis erforderlich.

Regelung endet nicht um Mitternacht
Die Ausnahmeregelung gilt dabei - anders als bisher bekannt - nicht nur am 31.12., sondern auch für den 1.1. - damit müssen Ungeimpfte nicht bereits um Mitternacht wieder zu Hause sein.

Ganz grundsätzlich ausgenommen von den neuen Bestimmungen sind Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr. Für sie ist damit auch kein 2G-Nachweis erforderlich. Der Beschluss der Novelle soll am Donnerstag im Hauptausschuss des Nationalrats erfolgen.

Die aktuellen Silvester-Regeln im Überblick:

  • Treffen im privaten Wohnbereich von 22 bis 5 Uhr mit maximal zehn Personen, daran dürfen auch Ungeimpfte teilnehmen.
  • Zusammentreffen von elf bis 25 Personen mit 2G-Nachweis bis 22 Uhr möglich
  • Treffen an öffentlichen Orten sind nahezu unbeschränkt möglich - hier gilt auch keine Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind laut Ministerium aber Feiern mit „Veranstaltungscharakter“ - riesige Partys dürfen also auch hier nicht stattfinden.
  • Gastronomie, Kultureinrichtungen sowie Theater und Kinos dürfen bis 22 Uhr öffnen - Ungeimpfte dürfen aber lediglich Speisen abholen. Ab 22 Uhr gibt es generell nur noch Take-away. Die Nachtgastro bleibt geschlossen. Im Lokal gilt - ausgenommen am Sitzplatz - FFP2-Maskenpflicht.
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