Richter glaubte Zeugen

Rabiater Hundebesitzer zu Geldstrafe verurteilt

Vorarlberg
24.11.2021 12:30

Wegen Tierquälerei ist ein 48-jähriger Oberländer am Landesgericht Feldkirch zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Eine Passantin hatte die Polizei gerufen, nachdem sie Zeugin der Misshandlungen bei einer Bushaltestelle geworden war. Im Prozess zeigte sich der Arbeitslose nicht sonderlich einsichtig.

„Ich war betrunken, habe aber den Nero ganz sicher nicht gequält. Es war halt eine blöde Situation“, beteuerte der Angeklagte. Er habe bei der Bushaltestelle den Mischlingshund nicht mit einer Grillstange geschlagen, sondern ihn damit lediglich ein „bisschen zur Seite geschoben“, weil dieser wie wild herumgesprungen sei. Auch habe er den Vierbeiner nicht am Halsband hochgezogen und aus rund 60 Zentimetern Höhe auf den Boden fallen lassen. Möglicherweise sei ihm aber der Hund „unterm Arm durchgerutscht“.

„Bin doch kein brutaler Mensch“
Ziemlich genau das Gegenteil sagt hingegen die Zeugin in ihrer Einvernahme aus. Auch eine Anwohnerin bestätigt die Aussagen der Frau in weiten Teilen. Was der Arbeitslose kopfschüttelnd mit den Worten „Ich bin doch kein brutaler Mensch“ kommentiert.

Die Strafakte des Mannes zeichnet allerdings ein anderes Bild. „Sie haben vier einschlägige Vorstrafen und tun so, als ob Sie Gewalt nicht kennen“, wettert daher Staatsanwältin Karin Dragosits. Und sie legt nach: „Allein wenn ich das letzte Urteil gegen Sie anschaue: Da haben Sie Ihrer Ex-Freundin den Kopf brutal gegen die Wand geschlagen und ihr zudem Faustschläge ins Gesicht versetzt.“

Richter Richard Gschwenter glaubt den Zeuginnen - er spricht den Mann schuldig und verurteilt ihn zu einer Geldstrafe von 1200 Euro. Der Staatsanwältin ist das aber nicht genug, sie will wegen der ihrer Meinung nach zu geringen Strafhöhe in Berufung gehen.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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