Finales Kapitel in der Rechtssache um den Deutschkreutzer Ex-Bürgermeister Manfred Kölly: Nachdem der Oberste Gerichtshof den Schuldspruch gegen ihn bestätigte, hat nun das Oberlandesgericht Wien die bedingte Haftstrafe ebenfalls bestätigt. Kölly war im Vorjahr wegen Amtsmissbrauch verurteilt worden.
Das Urteil gegen ihn ist somit rechtskräftig. Es gebe keine weiteren Rechtsmittel mehr, hieß es vom Oberlandesgericht. Der langjährige Ortschef war im Dezember wegen der Manipulation von Stimmzetteln bei der Kommunalwahl 2017 erstinstanzlich verurteilt worden und hatte den Entscheid daraufhin bekämpft. Bei der Verhandlung am Mittwoch war es nur noch um die Höhe des Strafmaßes gegangen. Der Schuldspruch hatte bereits im Sommer durch eine Entscheidung des OGH Rechtskraft erlangt.
Geldstrafe reduziert
Das Oberlandesgericht ließ nun auch die bedingte Haftstrafe von 17 Monaten unverändert. Lediglich die Tagsätze wurden gesenkt, statt ursprünglich 27.000 Euro beträgt die Geldstrafe nun 21.000 Euro. Begründet wird dies damit, dass ein Einkommensanteil - Kölly hat zuletzt das Bürgermeisteramt zurückgelegt - weggefallen ist. Kölly sagte im Vorfeld der Entscheidung, dass er mit dem Fall bereits abgeschlossen habe.
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