„Er war immer liebenswert, ein Spitzbub - aber nie aggressiv“, beteuert der Neffe des 86-Jährigen, der auch dessen Erwachsenenvertreter ist. Dass die Staatsanwaltschaft Klagenfurt den dementen alten Mann wegen Mordversuch in eine Anstalt schicken will, behagt ihm nicht - und auch die Geschworenen lehnen das ab.
„Ein Alarm wurde ausgelöst, ich rannte hin und sah, dass Herr B. über Herrn J. gebeugt war - mit dem Stromkabel einer Sensormatte in der Hand“, schildert die einzige Tatzeugin, eine versierte Pflegekraft in dem Heim, wo der 86-Jährige seit Jahren lebt. Ob das ein Angriff gewesen sei, könne sie nicht sagen. Herr B. wäre aber manchmal verhaltensauffällig gewesen. Vielleicht durch seine Krankheit verständlich: „Augen und Ohren kaputt“, sagt er im Gerichtssaal zu Richter Bernd Lutschounig. Blind und schwerhörig, dazu dement - der Mann scheint keine Ahnung zu haben, dass er wegen eines konstruierten Mordversuchs vor Gericht sitzt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher soll!
„Das ist ein ganz besonderer Fall“, betont Vorsitzender Lutschounig mehrmals, sucht mit seinen Beisitzern vorbildlich nach Lösungen, welche Therapien für den alten Herrn besser wären. Doch das Engagement ist letztlich überflüssig: Die Laienrichter verneinen den Mordversuch, damit ist auch eine Einweisung vom Tisch.
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