Obwohl die Zeugen zum wiederholten Male nicht auftauchten, kam es beim Prozess über Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung eines Tirolers zum Urteil. Der Angeklagte wollte nach Monaten endlich einen Schlussstrich ziehen. Er soll die Wohnungstür des neuen Partners seiner Ex aufgebrochen haben.
Nicht selten führen vermeintlich kleine Auseinandersetzungen zu großen Problemen – und vor Gericht! Der Angeklagte und seine Ex wollten es ihm zufolge noch einmal miteinander probieren und die Nacht zusammen verbringen. Davor habe sie noch kurz ihrem Neuen frische Spritzen bringen müssen.
800 Euro Geldstrafe
Als sie nicht wiederkam, wollte der Angeklagte sie aus der Wohnung holen und beschädigte die Wohnungstür. Der Neue attackierte ihn daraufhin mit einer Spritze. Mangels Ermächtigung gib es keinen Schuldspruch wegen Hausfriedensbruch, sondern nur wegen Sachbeschädigung: 800 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig.
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