Ob die 10.000 Euro vor rund einem Jahr verloren gingen, als Spende für die Kirche im Zentrum der Lindwurmstadt gedacht waren oder versehentlich liegen gelassen wurden, wird wohl nie geklärt werden. Fest steht, dass sie bereits auf dem Konto der Finderin angekommen sind.
Ab einem Wert von zehn Euro ist man gesetzlich dazu verpflichtet, einen Fund abzugeben. Tut man es nicht, macht man sich strafbar.
Dietmar Podobnig, Leiter des Klagenfurter Fundamts
„Sie hat absolut richtig gehandelt“
„Die Frau kann sich darüber himmlisch freuen, zur richtigen Zeit im richtigen Gotteshaus gewesen zu sein. Sie hat auch absolut richtig gehandelt – ab einem Wert von zehn Euro ist man gesetzlich dazu verpflichtet, einen Fund abzugeben. Tut man es nicht, macht man sich strafbar!“, erklärt Dietmar Podobnig, Leiter des Klagenfurter Fundamts, bei dem ein Fund in dieser Höhe nicht alle Tage abgegeben wird: „Der letzte größere Betrag wurde vor knapp drei Jahren im Fundamt deponiert. Damals wurde Bargeld in einer Mülltonne in einem Innenstadtpark gefunden.“
Übrigens wird im Jahr 2003 gegründeten Fundamt Klagenfurt in der Pernhartgasse 10 viel mehr abgegeben als abgeholt. Podobnig: „Die Dunkelziffer ist groß. Dabei gehen die meisten, die kommen, mit einem glücklichen Lächeln nach Hause. Unser Büro macht absolut Sinn!“
„Bei uns gibt es nichts, was es nicht gibt“
Aktuell beherbergt das Fundamt etwas mehr als 4500 Fundstücke – von auf der Straße liegen gelassenen Brieftaschen, über im Bus vergessene Bekleidung bis hin zu Rucksäcken, Koffern und Laptoptaschen, die besitzerlos an Nicht-Orten verweilten, bis sie von ehrlichen Findern entdeckt wurden. „Bei uns gibt es nichts, was es nicht gibt!“
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