Ex-Freundin attackiert

Strafe für Messerattacke auf 14 Jahre erhöht

Oberösterreich
17.08.2021 12:30
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Das Oberlandesgericht Linz hat am Dienstag die Strafe für einen 22-Jährigen, der mit einem Messer auf seine Ex-Freundin eingestochen hat, um ein Jahr erhöht: Mitte Mai war der Mann in Wels in erster Instanz zu 13 Jahren Haft verurteilt worden, nun muss er 14 Jahre hinter Gitter. Der Schuldspruch wegen Mordversuchs war nicht angefochten worden.

Am 17. August 2020 hatte der damals 21-Jährige seine Ex-Freundin frühmorgens im Stiegenhaus ihres Wohnhauses abgepasst. Im Keller versetzte er ihr mit einem Klappmesser einen Stich in den Hals. Als das Opfer zu schreien begann, flüchtete er. Cobra-Beamte nahmen ihn wenig später in der Wohnung seines Vaters fest. Das Messer lag, entsorgt vom Vater des Angeklagten, in der Traun. Motiv der Attacke dürfte die Trennung des Paares - es gibt ein gemeinsames Kind, die Frau war mit einem zweiten schwanger - gewesen sein. Zudem hatte sie eine neue Beziehung.

Aussagen geändert
Der Angeklagte hatte im Verfahren immer wieder seine Aussagen geändert. Anfangs leugnete er die Tat gänzlich, dann legte er ein Geständnis ab, im Prozess berief er sich immer wieder auf angebliche Erinnerungslücken oder machte von seinem Recht zu schweigen Gebrauch. Der Verteidiger plädierte auf Totschlag, die Geschworenen stimmten letztlich aber mit fünf zu drei Stimmen für Mordversuch.

Folgeschäden sind möglich
Dank der Unbescholtenheit des Angeklagten sowie der Tatsache, dass es bei dem Tötungsversuch geblieben ist, fiel das erstinstanzliche Urteil mit 13 Jahren recht milde aus. Das Berufungsgericht setzte die Strafe aber um ein Jahr hinauf. Das wurde damit begründet, dass das Opfer schwer verletzt worden sei und Folgeschäden möglich seien. Zudem sei die Tat sehr gut vorbereitet gewesen. „Für Unbesonnenheit und eine allgemein nachvollziehbare heftige Gemütsbewegung sehen wir gar keinen Raum. Die Frage ist eher, wann haben Sie den Tötungsvorsatz gefasst?“, sagte die Senatsvorsitzende.

Dass die Oberstaatsanwaltschaft ins Treffen führte, Österreich sei „ein Negativbeispiel bei Gewalttaten gegen Frauen“, war für das Gericht aber kein Beweggrund die Strafe hinaufzusetzen. „Das Argument der Generalprävention spielt eine Rolle, aber das Strafmaß ist immer durch die Schuld begrenzt“, so die Begründung.

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