Eurocopter-Spionage

Bundesheer-Soldat in Bayern zu 1 Jahr bedingt verurteilt

Ausland
01.03.2011 13:21
Ein Jahr Haft auf Bewährung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit - so lautet das Urteil der Staatsschutzkammer am Oberlandesgericht München gegen einen oberösterreichischen Berufssoldaten. Der 54-jährige Vizeleutnant wurde für schuldig befunden, für einen Mitarbeiter des russischen Auslandsgeheimdienstes SWR Unterlagen über Hubschraubertechnik der Firma Eurocopter beschafft zu haben.

Mit dem Urteil zeigten sich sowohl Verteidigung als auch die deutsche Bundesanwaltschaft einverstanden. Der Angeklagte und die Anklagebehörde erklärten noch im Gerichtssaal den Verzicht auf Rechtsmittel, sodass das Urteil bereits rechtskräftig ist.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Plädoyer der Verteidigung. Diese hatte darauf hingewiesen, dass der 54-jährige Angeklagte nur als Vermittler zwischen dem russischen Agenten Vladimir W. und zwei Ingenieuren des europäischen Hubschrauberherstellers Eurocopter tätig war und echte militärische Geheimdienste nicht verraten hatte.

Doch auch "bloße Industriespionage" schädige die Interessen der Bundesrepublik Deutschland, stellte der Gerichtsvorsitzende Manfred Götzl fest. Zudem gab der Angeklagte in seinem umfassenden Geständnis zu, dass er schon frühzeitig vom nachrichtendienstlichen Hintergrund seines russischen Freundes wusste, der bis 1999 in Wien offiziell als "Handelsattaché" firmierte.

Gericht sah Geständnis als Milderungsgrund
Milde ließ das Gericht walten, weil der 54-jährige Familienvater die Agententätigkeit gestanden hatte, nicht vorbestraft war und sich freiwillig dem Verfahren in Deutschland stellte, nachdem die Ermittlungen gegen ihn in Österreich eingestellt worden waren. Den im Laufe der Jahre einkassierten, eher bescheidenen Agentenlohn in Höhe von umgerechnet 4.139 Euro hatte der Angeklagte bereits über seine Anwälte den Behörden zur Verfügung gestellt. Das Gericht verfügte die Einziehung des Betrags.

Unklar ist, ob der Oberösterreicher nach der rechtskräftigen Verurteilung weiter beim österreichischen Bundesheer als Beamter tätig sein kann. Es drohe ihm nunmehr ein Disziplinarverfahren mit möglichen beamtenrechtlichen Folgen, so Gerichtsvorsitzender Götzl.

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