Die AeW-Geschäftsführung versuche, durch den Hinweis auf eine mögliche Konkursgefährdung Druck auszuüben, was auch im Interesse der Wertpapierfirmen wäre, so der Sprecher des Finanzministeriums, Harald Waiglein, am Montag. Es sei jedoch fraglich, ob die AeW überhaupt in Konkurs gehen könne, so Waiglein weiter. Bereits einmal habe dies ein Gericht nicht anerkannt. Die AeW bzw. ihre Mitgliedsfirmen seien selbst gefordert. Dabei dürfte es weniger darum gehen, dass sie nicht könnten, sondern nicht wollten.
Die AeW benötige dringend Geld, um weiter handlungsfähig zu sein, sagte vorige Woche AeW-Geschäftsführer Michael Lubenik. Am letzten Freitag wurde deshalb auch eine Generalversammlung abgehalten, bei der eine Kapitalerhöhung um 50 Millionen Euro beschlossen hätte werden sollen. Über die Ergebnisse der Generalversammlung wurde Stillschweigen vereinbart.
Muss am Ende der Steuerzahler gerade stehen?
Am Ende des Tages werde wohl der Steuerzahler zur Kasse gebeten, sind sich Insider einig. "Die Republik muss so oder so zahlen", meinte ein Experte, der namentlich nicht genannt werden wollte. Es frage sei nur, unter welchem Titel. Demnach muss der Staat entweder in die Bresche springen, weil die Anlegerentschädigung in Österreich nicht EU-Richtlinien-konform ist. "Eine AeW, die nicht zahlen kann und zahlen muss, entspricht nicht dem Gemeinschaftsrecht." Oder aber die Republik muss für Schuldverschreibungen haften, die im Zuge einer Rettungsaktion emittiert werden müssten.
Nach derzeitiger Rechtslage müssen Wertpapierfirmen im Voraus jährlich einen bestimmten Betrag in den Entschädigungstopf einzahlen. Reicht dieses Geld nicht, haben sie eine Nachschussverpflichtung. Ist dann immer noch nicht genug da, kann ein Haftungsantrag für Schuldverschreibungen gestellt werden. Nach der alten Rechtslage hätten Wertpapierfirmen erst im Nachhinein einzahlen müssen, erklärte der Experte.
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