Es blieb bis zum Schluss ein Justiz-Krimi: Im fortgesetzten Prozess ging es am Innsbrucker Landesgericht darum, ob eine erfolglose Tiroler Geschäftsfrau (61) ihrer betagten Nachbarin rund 200.000 Euro „Darlehen“ herausgelockt und nicht zurückbezahlt hatte. Nicht rechtskräftiges Urteil: Es war schwerer gewerbsmäßiger Betrug!
Bei der Kommanditgesellschaft (KG) der Angeklagten schienen kaum Einkünfte auf. Trotzdem gönnte sich die gepflegte Frau einen aufwendigen Lebensstil. Dazu passten ein Mercedes und eine Geburtstagsfeier in einem (Schloss-)Hotel. Im Zuge ihrer Insolvenz und des Schuldenregulierungsverfahrens (800.000 Euro Minus) stieß der Masseverwalter auf die „Darlehen“ durch die gutgläubige Nachbarin. Die 82-Jährige liebte den Hund der Angeklagten , fasste Vertrauen – und dann floss das Geld.
Angeklagte stritt die Geldflüsse stets ab
Die Version der angeklagten Tirolerin: Die 82-Jährige wollte vermeiden, dass ihre Stieftochter das Vermögen erbt. „Deshalb habe ich auf ihre Bitte hin die Quittungen unterschrieben - aber es war alles nur zum Schein, es floss kein Geld an mich.“ Zur Verschleierung, dass die Quittungen im Nachhinein an einem Tag fabriziert wurden, habe die 82-Jährige sogar unterschiedliche Kugelschreiber mitgebracht.
Da war nicht viel Sinnvolles dabei.
Der Richter
Der Schöffensenat unter Richter Bernhard Rüßkamp verwies diese Schilderungen letztlich ins Reich der Fantasie - „da war nicht viel Sinnvolles dabei“. Bei der Fortsetzung bot die Verteidigung als letzten Strohhalm eine weitere Zeugin auf. Sie bestätigte, dass die Angeklagte zum Zeitpunkt einer der Geldübergaben (laut Datum der Quittung) auf Besuch in Kärnten war.
Weiteres Ermittlungsverfahren in NÖ
„Vielleicht ein Datums-Irrtum des Opfers, dessen Glaubwürdigkeit ist insgesamt aber nicht erschüttert“, betonte der Staatsanwalt. Pikant: Gegen die Angeklagte läuft in Niederösterreich ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen ähnlicher Fälle - Schaden angeblich mehr als 400.000 Euro.
Das Urteil in Innsbruck lautete auf 2,5 Jahre Haft, der Schaden wurde auf 178.000 Euro korrigiert. Umgehend erfolgte die Berufung.
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