Betrugsprozess

200.000 Euro von der Nachbarin (82) herausgelockt?

Tirol
10.07.2021 07:30

Das Auftreten deutete bei der Tiroler Angeklagten (61) auf eine erfolgreiche Geschäftsfrau hin - in Wahrheit wuchsen ihr die Schulden über den Kopf. Da kam offenbar die Freundschaft mit einer vermögenden Nachbarin (82) gerade recht. Die alte Dame gewährte „Darlehen“, aber die Angeklagte bestritt später jegliche Geldflüsse.

Als Geschäftsfrau schien die 61-Jährige nicht gerade erfolgreich zu sein, denn sie musste ein laufendes Schuldenregulierungsverfahren (800.000 Euro) einräumen. Eine der dabei eingegangenen Gläubigerforderungen betraf eine 82-Jährige. Deren Stieftochter machte 207.800 Euro geltend, die ihre Mutter gutgläubig als „Darlehen“ gewährt hatte. Rückzahlungen blieben aus.

Enge Freundschaft kam durch Hund zustande
„Ja, sie kam immer wieder und brauchte Geld“, bestätigte die geistig noch recht fit wirkende Dame als Zeugin. Und schilderte als Motiv für die gewährte Hilfe, dass es ihr der Hund der Nachbarin angetan habe. „Ich hatte im Leben mehrere Hunde. Ich war halt glücklich, wenn das Tier öfters bei mir war. Und das hat die Angeklagte ausgenutzt.“ In 17 Tranchen soll gegen Quittungen Geld geflossen sein. Die Empfängerin führte einen Hausumbau in ihrem ursprünglichen Heimatland als Verwendung an.

Aussage: „Quittungen, aber es floss kein Geld“
Die angeklagte Tirolerin hatte eine andere Version parat: Die 82-Jährige, so die Aussage, wollte vermeiden, dass ihre Stieftochter das Vermögen erbt. „Deshalb habe ich auf ihre Bitte hin die Quittungen unterschrieben – aber es war alles nur zum Schein, es floss kein Geld an mich.“

„Welchen Sinn hätte das Scheingeschäft?“
Hartnäckig bohrten Richter Bernhard Rüßkamp und der Staatsanwalt nach, welchen Sinn diese „Scheingeschäfte“ denn dabei haben sollten, der Stieftochter eins auszuwischen. „Ich weiß es nicht“, wiederholte die 61-Jährige, sie habe der Nachbarin halt den Gefallen getan. „Das wäre ja eine absurde Konstruktion“, fand auch der Masseverwalter des Schuldenregulierungsverfahrens, der als Zeuge auftrat. Er habe gehört, dass die Angeklagte das Geld auch für ihre Kinder und den recht aufwendigen Lebensstil gebraucht hatte. Die Rede war im Prozess unter anderem von einer Geburtstagsfeier der 61-Jährigen in einem (Schloss-)Hotel.

Der Schöffensenat urteilte nicht über den angeklagten schweren gewerbsmäßigen Betrug, es wurde auf 21. Juli vertagt. Die Verteidigung will eine weitere Zeugin hören.

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