Aufruf für Gasthof

Ausreisetestpflicht für Umhausen erneut verlängert

Tirol
28.05.2021 11:51

Die seit 14. Mai geltende Ausreisetestpflicht in der Gemeinde Umhausen im Tiroler Ötztal wird ein weiteres Mal verlängert - vorerst bis inklusive 9. Juni, 24 Uhr. Das hat der Corona-Einsatzstab in Abstimmung mit der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Imst als Gesundheitsbehörde und der Gemeinde entschieden. Darüber hinaus startete das Land einen öffentlichen Aufruf für Besucher eines Gasthofes im Ort.

„In Umhausen verzeichnen wir weiterhin ein dynamisches Infektionsgeschehen. Mit Stand Freitagmittag galten dort 30 Personen als mit dem Coronavirus infiziert, es werden weiterhin Neuinfektionen verzeichnet, ein deutlicher Trend nach unten ist nicht festzustellen. Die Ausreisetestpflicht wird erneut verlängert, um weitere Ansteckungen bestmöglich zu verhindern und Infektionsketten zu unterbrechen“, erklärt Elmar Rizzoli, Leiter des Corona-Einsatzstabes.

„Weiterhin testen lassen“
Die Bevölkerung sei dringend dazu aufgerufen, sich weiter vorsorglich testen zu lassen und sich an die geltenden Bestimmungen zu halten. „Je mehr Menschen mitmachen, desto eher kann eine weitere Verbreitung des Virus innerhalb der Gemeinde sowie im Bezirk eingedämmt werden“, betont Bezirkshauptfrau Eva Loidhold. Die bestehenden Testangebote bleiben aufrecht.

Öffentlicher Aufruf für Gasthaus-Besucher
Indes startete die Gesundheitsbehörde einen öffentlichen Aufruf. Fünf im Nachhinein positiv getestete Personen hatten sich im Gasthof Andreas Hofer in Umhausen aufgehalten. Personen, die im Zeitraum von 21. bis 27. Mai in diesem Gasthaus waren, werden deshalb gebeten, auf ihren Gesundheitszustand zu achten sowie, wenn möglich, bis zehn Tage nach dem Besuch des Gasthofes jeden zweiten Tag einen Schnelltest durchzuführen.

Bei Symptomen 1450 anrufen
Bei Auftreten von Symptomen wie Husten, Halsschmerzen, Fieber, Kurzatmigkeit oder dem plötzlichen Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns sollte umgehend die Hotline 1450 kontaktiert werden. Bei Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt soll diese jedenfalls telefonisch erfolgen.

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