20 Monate Haft

Tiroler lockte Kinder zum Pornoschauen in Wohnung

Tirol
24.01.2011 11:29
Wegen sexuellen Missbrauchs Unmündiger, Besitzes von Kinderpornografie und der Gefährdung von Personen unter 16 Jahren ist ein 40-jähriger Tiroler am Montag von einem Schöffensenat in Innsbruck zu 20 Monaten Haft verurteilt worden. Der bereits einschlägig Vorbestrafte soll laut Anklage Kinder zum Pornoschauen in seine Wohnung gelockt und sich dabei an einem Buben sexuell vergangen haben. Auf dem Computer des 40-Jährigen wurden Kinderpornos gefunden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Angeklagte habe von Anfang bis Mitte Juni 2010 an einem damals Elfjährigen wiederholt geschlechtliche Handlungen vorgenommen, sagte Staatsanwältin Erika Wander. Der Bub war eines von mehreren Kindern, die der 40-Jährige mehrmals in seine Wohnung eingeladen habe. Der Angeklagte habe den Jugendlichen gestattet, auf seinem Computer Spiele zu spielen und auch pornografische Filme anzusehen. Das Opfer erhielt von dem Mann als Gegenleistung für die geschlechtlichen Handlungen unter anderem Handys und eine Spielkonsole.

Die Polizei war durch einen anonymen Anrufer auf den Angeklagten aufmerksam geworden. Dem Mann sei aufgefallen, dass Buben zwischen neun und 14 Jahren bereits in den Morgenstunden bei dem Angeklagten ein und aus gingen. Er habe von dubiosen Vorgängen gesprochen. Auf dem in der Wohnung des Mannes sichergestellten Computer hätten sich mehrere gelöschte Dateien mit pornografischen Darstellungen von Kindern befunden.

Angeklagter reuig
Der 40-Jährige bekannte sich im Sinne der Anklage schuldig und zeigte sich reumütig: "Ich bereue alles, was ich da getan habe." Auf die Frage der Staatsanwältin, warum er sich denn nicht an seinen Therapeuten gewandt habe, entgegnete der Tiroler, dass er sich "geschämt" habe. Außerdem betonte er, dass er die Bilder nicht auf seinem Computer gespeichert habe. Er habe sie lediglich im Internet angesehen.

Der Schöffensenat wertete das "umfassende und reumütige" Geständnis als mildernd, erklärte Richter Friedrich. Damit habe er dem Opfer und den weiteren Zeugen mühsame Einvernahmen erspart und das Verfahren verkürzt. Erschwerend sei die einschlägige Vorstrafe und das Zusammenkommen mehrerer Delikte zu werten gewesen. Der Schöffensenat erkannte daher 20 Monate Freiheitsstrafe als Tat und Schuld angemessen. Der 40-Jährige nahm das Urteil an.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Tirol
24.01.2011 11:29
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Tirol
Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung