Der Angeklagte habe von Anfang bis Mitte Juni 2010 an einem damals Elfjährigen wiederholt geschlechtliche Handlungen vorgenommen, sagte Staatsanwältin Erika Wander. Der Bub war eines von mehreren Kindern, die der 40-Jährige mehrmals in seine Wohnung eingeladen habe. Der Angeklagte habe den Jugendlichen gestattet, auf seinem Computer Spiele zu spielen und auch pornografische Filme anzusehen. Das Opfer erhielt von dem Mann als Gegenleistung für die geschlechtlichen Handlungen unter anderem Handys und eine Spielkonsole.
Die Polizei war durch einen anonymen Anrufer auf den Angeklagten aufmerksam geworden. Dem Mann sei aufgefallen, dass Buben zwischen neun und 14 Jahren bereits in den Morgenstunden bei dem Angeklagten ein und aus gingen. Er habe von dubiosen Vorgängen gesprochen. Auf dem in der Wohnung des Mannes sichergestellten Computer hätten sich mehrere gelöschte Dateien mit pornografischen Darstellungen von Kindern befunden.
Angeklagter reuig
Der 40-Jährige bekannte sich im Sinne der Anklage schuldig und zeigte sich reumütig: "Ich bereue alles, was ich da getan habe." Auf die Frage der Staatsanwältin, warum er sich denn nicht an seinen Therapeuten gewandt habe, entgegnete der Tiroler, dass er sich "geschämt" habe. Außerdem betonte er, dass er die Bilder nicht auf seinem Computer gespeichert habe. Er habe sie lediglich im Internet angesehen.
Der Schöffensenat wertete das "umfassende und reumütige" Geständnis als mildernd, erklärte Richter Friedrich. Damit habe er dem Opfer und den weiteren Zeugen mühsame Einvernahmen erspart und das Verfahren verkürzt. Erschwerend sei die einschlägige Vorstrafe und das Zusammenkommen mehrerer Delikte zu werten gewesen. Der Schöffensenat erkannte daher 20 Monate Freiheitsstrafe als Tat und Schuld angemessen. Der 40-Jährige nahm das Urteil an.
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