Fälle in Deutschland

Missbrauchsskandal: Mann (34) in Salzburg gefasst

Salzburg
21.05.2021 08:06

Im Missbrauchsskandal im deutschen Bergisch Gladbach mit 52 Kindern als Opfer und 330 Tatverdächtigen hat die heimische Polizei nun einen Mann in Salzburg gefasst. Der 34-Jährige ist einschlägig vorbestraft und gestand bereits, im Tatzeitraum seine damals vierjährige Tochter sexuell misshandelt und die Taten gefilmt zu haben. Auf die Spur des Verdächtigen waren die heimischen Ermittler nach einem Hinweis der Sonderkommission Berg gekommen, die im sogenannten Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach ermittelt - einem der abscheulichsten derartigen Verbrechen, die in jüngerer Vergangenheit aufgeflogen sind.

Der Fall war im Oktober 2019 medial bekannt geworden und hatte sich immer mehr ausgeweitet (siehe auch Video oben). Die Verdächtigen sollen meist die eigenen Kinder oder Stiefkinder sexuell missbraucht, die Taten gefilmt und über Handychats getauscht haben. Die Polizei richtete die internationale Sonderkommission (BAO) Berg ein. Bereits im Jänner 2020 gab es Hinweise, dass auch zumindest ein Österreicher in den Fall involviert sein dürfte. Nun wurde der 34-Jährige in Salzburg gefasst.

Vater einer vierjährigen Tochter
Nach dem Tipp der deutschen Behörden übernahm das Referat für Sexualstraftaten und Kinderpornografie im Bundeskriminalamt den Fall. Umfangreiche Ermittlungen führten nach rund einem Jahr nun zu dem Verdächtigen, der in Salzburg lebt und Vater eines Mädchens ist, das zum Tatzeitpunkt vier Jahre alt war. 2019 hatte er in einem Chat mit einem deutschen Täter, der inzwischen rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt wurde, die Missbrauchshandlungen geschildert und Fotos hochgeladen.

Den schweren sexuellen Missbrauch seiner Tochter im Kleinkindalter dokumentierte der Österreicher bildlich und versendete diese Aufnahmen mit einem Messengerdienst weiter. Der Beschuldigte war bereits einschlägig vorbestraft und gab die ihm zur Last gelegten Vorwürfe zu. Eine Anklage der Staatsanwaltschaft Salzburg steht laut BK noch aus.

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Wie wichtig die internationale Kooperation speziell in diesem höchst belastenden Arbeitsbereich der Kriminalpolizei ist, wurde in diesem Ermittlungsfall wiederum klar sichtbar.

Chefinspektor Jürgen Ungerböck

„Wie wichtig die internationale Kooperation speziell in diesem höchst belastenden Arbeitsbereich der Kriminalpolizei ist, wurde in diesem Ermittlungsfall wiederum klar sichtbar“, sagte der zuständige Referatsleiter im Bundeskriminalamt, Chefinspektor Jürgen Ungerböck. Das Referat für Sexualstraftaten und Kinderpornografie hat nach eigenen Angaben mit den deutschen Ermittlungsbehörden seit Jahren einen engen Informationsaustausch.

„Dürfen nicht vor Länder- und Staatsgrenzen haltmachen“
Der Leiter der BAO Berg, Kriminaldirektor Michael Esser, bewertete den Ermittlungserfolg ähnlich: „Wenn wir Kindern in ihren schlimmen Lebenssituationen helfen wollen, dürfen wir nicht vor Länder- und Staatengrenzen haltmachen, die für die im Internet agierenden Täter bedeutungslos sind.“ Esser über die Arbeit: „Ein Missbrauchsfoto zu sehen, ist immer eine Belastung. Wenn das Kind am Ende aber die Hilfe bekommt, die es dringend braucht, wird Ermittlungsarbeit erträglicher.“

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Ein Missbrauchsfoto zu sehen, ist immer eine Belastung. Wenn das Kind am Ende aber die Hilfe bekommt, die es dringend braucht, wird Ermittlungsarbeit erträglicher.

Kriminaldirektor Michael Esser

52 missbrauchte Kinder befreit, 330 Tatverdächtige
Der Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach ist eines der abscheulichsten derartigen Verbrechen, die in jüngerer Vergangenheit aufgeflogen sind. In einer Zwischenbilanz im Jänner betonte die Sonderkommission, dass seit der Übernahme der landesweiten Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte am 30. Oktober 2019 52 missbrauchte Kinder befreit und 330 Tatverdächtige identifiziert wurden.

Zehn Männer sind inzwischen zu teils langjährigen Haftstrafen verurteilt worden, zwei Urteile sind bereits rechtskräftig. Sieben Verfahren wurden nach Österreich, Frankreich, Finnland, Schweden, in die Schweiz und in die Niederlande abgegeben.

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