Der als Waffenliebhaber bekannte Mann hatte sich im März vergangenen Jahres selbst angezeigt, als die Polizei in der Wohnung seiner Lebensgefährtin Waffen sicherstellte. Er sagte aus, dass er am 7. Dezember 1983 gemeinsam mit seinem damaligen Schwager ein Juweliergeschäft in Linz überfallen habe.
"Nur aufgepasst"
Der Angeklagte habe allerdings nur auf die Mitarbeiter aufgepasst und niemanden mit einer Waffe bedroht. Die Beute - Schmuck im Wert von umgerechnet 6.890 Euro - habe allein sein Schwager zu Geld gemacht und behalten. Er habe ihm lediglich geholfen, weil dieser kein Geld hatte, um Essen für seine Kinder zu kaufen. Finanziellen Nutzen habe der 47-Jährige aus dem Verbrechen keinen gezogen.
An und für sich wäre der Raub nach 20 Jahren verjährt. Doch dem Angeklagten wurden Vergehen vorgeworfen, die die Verjährungsfrist hemmten. Er habe 1996 bis 2010 unbefugt eine russische Waffe der Marke "Spargin", die als Kriegsmaterial gelte, besessen und außerdem Verletzungen der Unterhaltspflicht begangen, so der Staatsanwalt. Der Verteidiger sah dies als rechtlich fraglich an. Der Angeklagte beteuerte, dass er die Waffe als Dekorationsmaterial gekauft habe und ein entsprechendes Zertifikat dazu erhalten habe.
Der 47-jährige Kellner sagte, dass er reinen Tisch machen wolle. "Ich hab eh 27 Jahre nicht drüber geredet, jetzt will ich alles umme haben (hinter mir lassen), ein normales Leben führen, meinen Job machen." In Bezug auf die beschlagnahmten Waffen meinte er: "Ich bin froh, dass das ganze Glumpert weg ist."
Reue als Milderungsgrund
Die Richterin sprach den Angeklagten schuldig, vom Widerruf einer noch offenen bedingten Strafnachsicht sah sie ab. Als mildernd galt die Selbstanzeige nach 27 Jahren, das umfassende, reumütige Geständnis sowie das jugendliche Alter zum Tatzeitpunkt, das die Untergrenze des Strafrahmens (fünf bis 15 Jahre Freiheitsstrafe) auf ein Jahr senkte. Erschwerend wurden die weiteren Vergehen des Mannes gewertet. Der Angeklagte nahm die Strafe an. Der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel, das Urteil ist somit rechtskräftig.
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