Nicht rechtskräftig

Linzer Jihadisten-Prozess endete mit Überraschung

Oberösterreich
09.05.2021 16:00

Nach einem aufrüttelnden Schlussvortrag des Staatsanwaltes endete der Prozess gegen drei mutmaßliche Jihadisten in Linz - überraschend - mit Freisprüchen und nur einem Schuldspruch wegen Terrorismusfinanzierung. Für die Angeklagten gab es trotzdem Haftstrafen, die jedoch derzeit noch nicht rechtskräftig sind.

Der Prozess in Linz war eine Neuauflage eines Grazer Verfahrens. Der Oberste Gerichtshof hatte dieses Urteil in einigen Punkten aufgehoben. Zentral war der Vorwurf der staatsfeindlichen Verbindung. Hauptbeschuldigter war der Imam eines muslimischen Vereines in Linz. Ihm wurde vorgeworfen, er habe dort als Vordenker einen „Standort und Stützpunkt des Islamischen Staates (IS)“ in Österreich geformt, junge Muslime radikalisiert und als Gotteskrieger angeworben. Mit ihm saßen zwei Vereinsmitglieder auf der Anklagebank.

Geringere Strafen als ursprünglich
Aus dem Prozess in Graz mitgebracht hatten der Prediger und ein weiterer Angeklagter rechtskräftige Verurteilungen wegen der Beteiligung an einer terroristischen Verbindungen und an einer kriminellen Organisation. Deshalb gab es nach den Freisprüchen in Linz trotzdem mehrjährige Haftstrafen, die aber geringer ausfielen als ursprünglich.

Keine Beteiligung an staatsfeindlichen Verbindung
Die Geschworenen in Linz sprachen alle von der Beteiligung an einer staatsfeindlichen Verbindung frei. Den dritten auch vom Vorwurf der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation. Er wurde nur wegen Terrorismusfinanzierung verurteilt: drei Jahre statt ursprünglich sechs . Der Prediger wurde zu 5,5 Jahren Haft statt ursprünglich sieben, der dritte zu 3,5 statt fünf Jahren verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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