Feier im Strandbad
D: Polizei beendet Party mit rund 150 Jugendlichen
Mit einem Großaufgebot hat die deutsche Polizei am Mittwochabend eine Party mit rund 150 Jugendlichen in einem Strandbad in Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) beendet. Dabei ging es nicht nur um Verstöße gegen die Corona-Verordnungen.
Wie die Exekutive in der Nacht zum Donnerstag mitteilte, hatten sich mehrere Anrufer in Neubrandenburg im Norden des Landes über laute Musik beschwert. Eine Funkstreife stellte dann fest, dass rund 150 Jugendliche in dem Strandbad bei lauter Musik feierten. Mit einem Großaufgebot sei die Polizei dann angerückt, elf weitere Streifenwagen mit 32 Einsatzkräften waren vor Ort.
Anzeigen erstattet
In mehr als 50 Fällen sei es den Beamten gelungen, die Personalien festzustellen. Gegen die Jugendlichen sei Anzeige wegen des Verstoßes gegen die Corona-Landesverordnung und wegen illegaler Abfallbeseitigung erstattet worden, da laut Polizei im Strandbad erhebliche Verschmutzungen festgestellt wurden.
In einem Fall kam es zu einer Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, in einem anderen zu einer Anzeige wegen Lärmbelästigung. Die Musikanlage sei sichergestellt worden.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).