Entwurf liegt vor

Deutschland: Lockdown-Fortsetzung bis in den April

Ausland
21.03.2021 12:27

Das deutsche Bundeskanzleramt strebt eine Fortsetzung des Lockdowns bis in den April hinein an. Dies geht aus einem Entwurf für die Bund-Länder-Beratungen am Montag hervor. Ein Datum für das Ende der Maßnahmen ist darin aber noch nicht enthalten. Der Entwurf muss noch mit den Ländern abgestimmt werden. Am Montag, an dem auch in Österreich über das weitere Vorgehen entschieden wird, wollen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten Beschlüsse fassen.

Generelle neue Öffnungsschritte sieht der Entwurf, der der Nachrichtenagentur AFP am Sonntag vorlag, nicht vor - er verweist vielmehr auf das „wiederum starke Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik“. Allerdings solle es Ländern und Regionen ermöglicht werden, „zeitlich befristete Modellprojekte“ zu starten, um „mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens zu öffnen“.

Dabei sollten sie die „Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes“ untersuchen. „Zentrale Bedingungen dabei sind negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und gegebenenfalls auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene und eine enge Rückkopplung an den öffentlichen Gesundheitsdienst“, heißt es in der Vorlage.

„Kontaktarmer Urlaub“ soll möglich sein
In dem Entwurf wird zudem erwogen, den Bürgerinnen und Bürgern Ferienreisen nach dem Prinzip des „kontaktarmen Urlaubs“ im jeweils eigenen Bundesland zu ermöglichen. Voraussetzung seien die „Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkungen, strenge Hygieneauflagen und der Umsetzung eines Testregimes“.

Dieser Passus in dem Entwurf ist in eckige Klammern gesetzt - dies deutet darauf hin, dass hier noch Abstimmungsbedarf zwischen Bund und Ländern besteht.

Quarantänepflicht für Auslandsreisen
Für alle Auslandsreisenden soll dagegen eine Quarantänepflicht gelten. „Das Auftreten von Covid-19-Varianten und deren weltweite Verbreitung haben gezeigt, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden muss“, zitiert Reuters aus dem Entwurf. „Reisen, insbesondere Urlaubsreisen ins Ausland müssen daher unabhängig von Inzidenzen im Zielland mit einer epidemiologisch gebotenen Quarantäne und einer Testpflicht vor Rückreise und bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verbunden sein.“ Noch vor dem Osterreise-Verkehr solle dies in entsprechende Verordnungen eingearbeitet werden.

Zusätzliche Hilfe für Tourismus
Das Kanzleramt schlägt in der Vorlage zudem ein „Sonderprogramm des Bundes“ für den Tourismus und verwandte Bereiche vor, das über die bisherigen Hilfsprogramme hinausreichen soll. Dieses Sonderprogramm könnte dann gestartet werden, wenn „die epidemiologische Lage eine wirtschaftlich relevante Öffnung zu Ostern nicht möglich machen“ sollte, wie es in der Vorlage heißt.

Tests in Firmen
Die Bundesregierung will darüber hinaus Firmen beim Infektionsschutz stärker in die Pflicht nehmen. Wo die Arbeit im Homeoffice nicht möglich sei, müssten Tests von den Unternehmen angeboten werden, heißt es im Entwurf. „Diese sollen pro Woche das Angebot von mindestens zwei Schnelltests umfassen. Die Bundesregierung wird hierfür die entsprechenden Regelungen bis Ende März erlassen und einen Rahmen schaffen, auf dessen Basis die Arbeitgeber entsprechende Testbescheinigungen ausstellen.“

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