Beim bekannten "Abschiebekind" Evangelos (4) aus Leonding hatte der OGH den vorwiegenden Aufenthalt in der griechischen Heimat seines Vaters gesehen, deshalb die "Rückführung" angeordnet. Erst als ein Gericht in Naxos der Mutter Sandra Mainas das vorläufige alleinige Sorgerecht übertrug, wurde diese Anordnung ausgesetzt.
"Das in Linz entführte Kind wiederum hat ausschließlich in Österreich gelebt, sodass Tschechien in diesem Fall praktisch nicht zuständig ist – ordnet das zuständige Bezirksgericht Traun nun die Rückführung an, müssten die tschechischen Behörden gemäß dem Haager Kindesentführungsübereinkommen diesen Auftrag unverzüglich ausführen", erklärt Familienrechtsexperte Tews.
Wie berichtet, war der Fünfjährige kurz vor dem Heiligen Abend von seiner Mutter beim Linzer Christkindlmarkt entführt worden, nun verhandeln die Juristen.
Kronen Zeitung
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