„Die Anleger haben den Angeklagten ihr Geld anvertraut, um es in Gold und Silber zu veranlagen. Doch die Angeklagten spiegelten nur vor, Edelmetall anzukaufen und zu lagern. Tatsächlich haben sie das Geld für private Zwecke genutzt“, hat die Staatsanwältin der WkStA zu Prozessbeginn betont. Sie sprach auch von einem „gut ausgeklügelten Schneeballsystem“, das erst durch die Schweizer Finanzbehörden im Jahre 2010 ans Licht kam. 2016 hatte die Goldprofessional dann Konkurs angemeldet. Die Ermittlungen zogen sich sogar bis 2020.
Doch die Ex-Chefs, ein Deutscher (53) und ein Steirer (58), sehen sich selbst als Opfer eines bereits verstorbenen Edelmetallhändlers, und betrachten sich als „nicht schuldig“. Fünf Tage lang wurde verhandelt. Die nicht rechtskräftigen Urteile lauten: drei und vier Jahre Haft.
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