Corona-Gesetze

„Vier-Personen-Regel“ wird um Kinder erweitert

Österreich
17.03.2021 17:56

Die umstrittenen Änderungen in den Corona-Gesetzen werden nach kritischen Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren doch noch geändert. Was jenen Passus angeht, wonach eine Veranstaltung schon ab dem Zusammenkommen von vier Personen besteht, werden nun bis zu sechs minderjährige Kinder ergänzt und es kommt eine Befristung. Zudem wird der Testzwang für bestimmte Berufsgruppen insofern gelockert, als in Ausnahmefällen eine FFP2-Maske als Alternative bleibt. FPÖ und NEOS bleiben aber bei ihrer Kritik.

Die Regelung zum Zusammenströmen von Gruppen ab vier Personen wird nun im COVID-19-Maßnahmengesetz und nicht im Epidemiegesetz verankert und gilt damit befristet und ausschließlich für Rechtsakte in Zusammenhang mit der Corona-Krise. Verordnungen zu Zusammenkünften können nur für maximal vier Wochen erlassen werden.

Zeitliche Beschränkung von zehn Tagen
Zudem sieht der aktuelle Entwurf eine zeitliche Beschränkung von zehn Tagen vor, wenn diese Regelung den privaten Wohnbereich betrifft, der aber ohnehin weiter nicht kontrolliert werden darf. Dies geht aus einer Aussendung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hervor.

Änderungen auch bei Ausgangsregelungen
Änderungen gibt es auch bei den Ausgangsregelungen. Kürzere Beschränkungen wie nächtliche Ausgangssperren sollten bereits dann möglich sein, wenn die Kontaktnachverfolgung aufgrund der unkontrollierten Virusverbreitung nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Dies wird nun im Grundsatz wieder darauf zurückgeführt, dass ein Kollaps der Gesundheitsversorgung Voraussetzung für die Beschränkungen ist.

Bezüglich der Testverpflichtung beispielsweise für Pädagogen oder Beamte mit Kundenkontakt wurden „medizinische oder faktische Testhindernisse“ als Faktoren mitaufgenommen, die zu berücksichtigen seien.

Erstmals Rechte für Geimpfte verankert
Viele Vorschläge aus der Begutachtung seien vollständig oder zumindest in den wichtigsten Punkten aufgenommen worden, betonte Anschober. Ganz neu und von wesentlicher Bedeutung sei, dass nun erstmals Rechte für geimpfte Personen verankert würden und damit die rechtliche Grundlage für die Einführung des Grünen Passes als Dokument eines Immunitätsnachweises geschaffen werde.

Der entsprechende Passus sieht vor, dass die Impfung von Auflagen, insbesondere von der Testpflicht, befreien kann. Geimpfte, Getestete und Genesene können künftig per Verordnung gleichgestellt werden, sofern dafür eine gesicherte wissenschaftliche Evidenz vorliegt. Geimpfte können auch von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen werden.

Behandelt werden soll die Vorlage am Donnerstag im Gesundheitsausschuss. Damit könnten sie bereits kommende Woche im Plenum verabschiedet werden.

Opposition mit Änderungen mehr als unzufrieden
Die Oppositionsparteien FPÖ und NEOS zeigten sich mit den Änderungen mehr als unzufrieden. Für FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch ist „der totalitäre Grundtenor“ in den Gesetzen geblieben. „Man zwingt alle in die Impfung, man zwingt alle in die Testung, man überwacht alle“, kritisierte Belakowitsch und warf der Regierung die Einführung einer Test- und Impfapartheid und die Spaltung der Gesellschaft vor. Die freiheitliche Sozialsprecherin gab auch ihrer Befürchtung Ausdruck, dass die kommenden Verordnungen noch schlimmer ausfallen würden, denn das Gesetz sei „ein uneingeschränkter Freibrief für den totalen Überwachungsstaat“.

Entrüstet reagiert auch NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker: „Diese Gesetze sind eine Zumutung für jeden Bürger und jede Bürgerin in diesem Land. Die neue Fassung der Novelle ist zum Fremdschämen.“ Die Passage zu Ausgangsbeschränkungen etwa würde sich in zwei Sätzen selbst widersprechen. „Einerseits spricht der Paragraf von Ausgangsbeschränkungen als letztes Mittel, im nächsten Satz aber davon, dass nicht alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft werden müssen.“ Gesundheitsminister Anschober habe offenbar aus zwölf Monaten Pandemie nichts gelernt, so Loacker.

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