Das Weiße Rössl in Gries am Brenner in Tirol ist Geschichte. Doch Frieden kehrt keiner ein. Der Zivilprozess um die Rückzahlung einer hohen Versicherungssumme brachte nun einige Merkwürdigkeiten zutage.
„Ja, ich habe den Brand gelegt!“ Mit einem unerwarteten Geständnis sorgte ein heute 52-Jähriger 16 Jahre nach einem Brand im Weißen Rössl für eine spektakuläre Wende.
Es war das Jahr 2010, als im traditionsreichen Gebäude zum ersten Mal ein Brand tobte. Der entstandene Schaden: rund 605.000 Euro. Und die Polizei fand rasch heraus, dass es Brandstiftung war.
Drei Jahre später stand ein „Berufsverbrecher“ – wie er sich heute selbst nennt – wegen des Feuers vor Gericht. Doch er wurde freigesprochen. Sein damaliges Alibi: Eine Bekannte bestätigte, dass er in der Brandnacht bei ihr gewesen sei.
Pläne für Altenwohnheim offenbar in der Schublade
Doch im Vorjahr behauptete der Mann plötzlich, das Feuer tatsächlich gelegt zu haben – und belastet den Besitzer des denkmalgeschützten Hauses. „Ich habe damals 10.000 Euro versprochen bekommen“, erklärte er nun bei einem Zivilprozess in Innsbruck. 5000 Euro habe er vor der Tat erhalten. Der Rest sei ausgeblieben, weil der Schaden offenbar nicht groß genug war.
Den Auftrag habe er rund einen Monat vor dem Brand vom Besitzer erhalten. „Was ich weiß, gab es schon Pläne, dort ein Altenwohnheim errichten zu lassen“, so der Angeklagte von damals.
Mehr als 500 Jahre stand das Weiße Rössl in Gries am Brenner prominent am Weg über den wichtigen Alpenpass und war über Jahrhunderte ein Gasthaus. Auch der Tiroler Freiheitskämpfer Andreas Hofer soll Anfang des 19. Jahrhunderts dort eingekehrt sein.
Das Gebäude erfuhr in seiner Geschichte immer wieder Veränderungen in den Besitzverhältnissen und in der Ausgestaltung. So gab es in den 1920er Jahren für einige Zeit sogar einen Eigentümer aus New York. In diesem Jahrzehnt erhielt das Gasthaus auch eine von Nikolaus Prachensky gestaltete getäfelte Stube.
Diese Stube war einer der Gründe dafür, dass das Gebäude im Jahr 1995 unter Denkmalschutz gestellt wurde. Wertvolle Wandzeichnungen – etwa von Künstler Paul Flora – waren weitere Motive für die Unterschutzstellung.
2009 erwarb jener Unternehmer das Weiße Rössl, der jetzt von der Versicherung geklagt wurde. Es geht um einen Brand im Jahr 2010. Die Ermittler fanden damals heraus, dass das Feuer gelegt worden war. Ein Verdächtiger wurde aber freigesprochen.
Im Mai 2023 dann neuerlich ein Großbrand, bei dem Dach und Dachstuhl schwer beschädigt wurden. „Keine Brandstiftung“, hieß es diesmal. Doch im Ort wurde weiter spekuliert.
In der Folge entbrannte ein Streit zwischen Besitzer und Denkmalamt um die dringend nötige Sanierung des Hauses. Eine Bürgerinitiative für den Erhalt des Gebäudes wurde aktiv.
Im Februar 2025 dann der Paukenschlag: Das Landesverwaltungsgericht ordnete einen Abriss des mittlerweile schwer in Mitleidenschaft gezogenen Gebäudes an.
Im März des Vorjahres wurde der Abriss vollzogen. Denkmalamt und Bürgerinitiative stellten sich dagegen, konnten das Ende des Weißen Rössls aber nicht verhindern.
Strafrechtlich muss der mutmaßliche Brandstifter heute nichts mehr befürchten, die Tat ist verjährt. Zivilrechtlich geht es aber um die rund 605.000 Euro: Die Generali-Versicherung fordert die damalige Versicherungsleistung vom Besitzer zurück.
Hat Jurist 50.000 Euro für die Wahrheit versprochen?
Eine wichtige Rolle rund um das Geständnis spielt ein pensionierter Innsbrucker Anwalt. Er hatte nach dem zweiten Brand 2023 den alten Strafakt wieder hervorgeholt und Kontakt zum damals Freigesprochenen herstellen lassen. Der Jurist räumte ein, dem alleinerziehenden Mann eine finanzielle Starthilfe für dessen minderjährigen Sohn in Aussicht gestellt zu haben. Von der Generali sollten 50.000 Euro bereitgestellt werden.
Der Besitzer des ehemaligen Weißen Rössls weist die Vorwürfe vehement zurück. Er habe den Mann nie beauftragt und ihm niemals Geld für eine Brandlegung angeboten. „Ich hatte überhaupt nie Kontakt zu ihm“, erklärte er. Das jetzige Geständnis könne er sich nur mit finanziellen Interessen erklären.
Auch die damalige Alibi-Geberin widerrief inzwischen ihre Aussage. „Was ich damals gesagt habe, entspricht nicht der Wahrheit“, erklärte die Frau. Sie habe ihrem Bekannten auf dessen Bitte ein Alibi gegeben, ohne zu wissen, worum es bei dem Verfahren eigentlich ging.
Zivilrichterin kündigt ihren Beschluss schriftlich an
Ob sich herausstellt, wer im Jahr 2010 tatsächlich das Weiße Rössl angezündet hat, wird sich zeigen. Die Entscheidung im Zivilprozess ergeht jedenfalls schriftlich.
Die Lücke neben der Kirche ist unübersehbar. Hier stand bis 2025 das Weiße Rössl. Der jahrelange Streit um das denkmalgeschützte Gebäude hat auch in vielen Gemeindebürgern eine Lücke hinterlassen. Sie haben für das Haus gekämpft – und verloren. Den Zivilprozess am Landesgericht Innsbruck wollen die meisten nicht kommentieren. „Was immer dabei herauskommt. Das Weiße Rössl bringt uns keiner zurück“, sagt ein Mitglied der Bürgerinitiative zum Erhalt des Denkmals gegenüber der „Krone“.
Der Streit der vergangenen Jahre hat tiefe Gräben in der Gemeinde hinterlassen. Seit dem Feuer im Rössl im Jahr 2010 schwelt es im Ort. Es war nachweislich Brandstiftung, aber niemand wurde dafür zur Rechenschaft gezogen. „Da bleibt zu viel Raum für Spekulationen. Und diese gab es in Hülle und Fülle“, bestätigt Bürgermeister Karl Mühlsteiger. Wer hat das Feuer gelegt? Gab es einen Anstifter für die Tat? Um diese Fragen kreisten die Gerüchte. Fast wäre Gras über die Sache gewachsen. Doch als 2023 neuerlich Feueralarm im Gebäude ausgelöst wurde und das Denkmal schließlich im vergangenen Jahr abgerissen werden musste, flammten die Spekulationen wieder auf.
Der jetzt vor Gericht ausgetragene Streit zwischen Besitzer und Versicherung ist ein weiteres Kapitel in einer Geschichte, die sich wie ein Drehbuch für einen Landkrimi liest. Hier ein erfolgreicher Unternehmer, der den Kauf des Denkmals rückblickend wohl lieber gelassen hätte. Aus seinem Umfeld heißt es, dass er durch die ständigen Anfeindungen und Vorwürfe bereits wichtige Aufträge verloren habe. Auf der anderen Seite jene, die für ein Denkmal gekämpft und – wie immer der Prozess ausgeht – verloren haben.
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