Wegen Briten-Mutation

Ab Freitag auch in Matrei und Virgen Ausreisetests

Kärnten
10.03.2021 08:09

In Matrei und Virgen tritt am Freitag eine Testpflicht beim Verlassen des Gemeindegebietes in Kraft. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die Maßnahme dauert bis Dienstag kommender Woche. Selbiges gilt auch - wie berichtet - für die Tiroler Gemeinden Haiming und Roppen (Bezirk Imst).

Auch in diesen beiden Gemeinden ist zuletzt vermehrt die wesentlich ansteckendere britische Virusmutation aufgetreten. Sie gelten als Hotsports, obwohl die vom Gesundheitsministerium vorgegebenen Inzidenz-Grenzwerte von 400 nicht erreicht sind.

Kein Test bei Fahrten zwischen Gemeinden nötig
Der erforderliche Corona-Test kann überall gemacht werden. Für Fahrten zwischen den Gemeinden gilt die Testverpflichtung nicht, da sie zu einem Großteil unmittelbar zusammenhängen. Von der Testverpflichtung ausgeschlossen sind Kinder bis zum zehnten Lebensjahr und der Güterverkehr.

Personen ohne Wohnsitz in Virgen und Matrei, die vor Verlassen dieser Gemeinden positiv auf das Coronavirus getestet werden, können so schnell wie möglich entweder allein mit einem Kraftfahrzeug oder im Rahmen eines gesicherten Transports zum Zweck der behördlichen Absonderung zu ihrem Wohnsitz zurückkehren.

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