Umstrittenes Urteil

Land zahlt Kosten für Bergretter im Brandeinsatz

Oberösterreich
09.03.2021 06:00

Das ging aber erfreulich schnell! Nachdem die „Krone“ über ein OGH-Urteil berichtet hatte, wonach zwar die Feuerwehr bei einem Waldbrand die Personalkosten ersetzt bekommt, die Bergrettung aber nicht, sprang Landeshauptmann Stelzer ein - aber nur für einmalig.

4087,50 Euro hatten die Bergretter aus Steinbach am Attersee eingeklagt, nachdem sie 2013 zu einem Waldbrand ausgerückt waren. Doch obwohl es ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aus demselben Jahr zu einem Waldbrand in Windischgarsten gab, bekamen die Helfer ihre Mannkosten dieses Mal nicht vom Bund ersetzt. Außerdem müssen sie rund 3000 Euro Verfahrenskosten zahlen.

Rechtssprechung gegen Präzedenzfall
„Das kam völlig unerwartet, da es dem anderen Urteil desselben Gerichtshofs widerspricht“, sagt Oberösterreichs Chef-Bergretter Christoph Preimesberger, der sich über die Zusage des Landeshauptmanns, finanziell einzuspringen, freut und sich bedankt.

„Kaum ein Land verfügt über eine so hochprofessionelle und dennoch ehrenamtlich organisierte Bergrettung. Darauf können wir stolz sein. Dieses Engagement muss uns aber auch etwas wert sein. Wir in Oberösterreich differenzieren nicht innerhalb der ehrenamtlichen Organisationen. Alle leisten einen großen Beitrag für unsere Gesellschaft. Das Land OÖ wird daher unbürokratisch und unkompliziert die Kosten übernehmen – auch als Zeichen der Wertschätzung“, sagt dazu Thomas Stelzer.

Gutachter muss Stundensatz bestätigen
Allerdings ist diese Zuwendung einmalig. Und die Bergrettung baut schon vor, stellt ihre Abrechnung – nach Feuerwehr-Vorbild – auf Stundenbasis um, so fordert es auch das Urteil. „Wir rechnen unsere jährlichen Kosten – wie Ausbildung oder Infrastruktur – und dividieren durch die im Schnitt 7000 Einsatzstunden. Dann haben wir den Stundensatz. Das Material rechnen wir nicht, weil das ja bezahlt wird“, erklärt Preimesberger. Ein Gutachten soll das Modell für den nächsten Prozess absichern. Denn dass der Bund die umgestellte Abrechnung hinnimmt und solche Einsätze in Zukunft bezahlt, wäre für die Bergretter überraschend. Man stellt sich darauf ein, wieder vor den OGH zu müssen.

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