„Ein OGH-Urteil muss man akzeptieren, trotzdem ist es für uns unverständlich, dass für eine Person in Feuerwehruniform die Kosten ersetzt werden, für jemanden in Bergrettungsjacke aber nicht“, ist Christoph Preimesberger, Bergrettungschef in Oberösterreich, nachvollziehbar sauer.
Der Grund:
Die Feuerwehr verwendet ein anderes Tarifmodell. Deren Einsatzkräfte werden pro Kopf verrechnet, während bei der Bergrettung eine Pauschale – unabhängig von der Anzahl der ausgerückten Mitglieder – angewandt wird. Die Kosten für das Bedienpersonal stehen der Bergrettung laut Beschluss nur dann zu, wenn sie „tatsächlich angefallen“ sind.
4087,50 Euro
Jetzt bleibt man für den Einsatz in Steinbach auf 4087,50 Euro sitzen. Nach dem Urteil wurde auch die Kostenübernahme nach einem Waldbrand in St. Lorenz am Mondsee im Jahr 2019 vom Landwirtschaftsministerium abgelehnt. Das trifft die Bergretter hart: „Bei uns arbeiten 830 Ehrenamtliche, wir haben aber trotzdem hohe Kosten wie etwa Ausbildung oder Infrastruktur zu stemmen. Ohne Abgeltung der Mannschaftskosten wird das in Zukunft schwer für uns“, so Preimesberger, der den „Freunden bei der Feuerwehr“ trotzdem auch in Zukunft die vollste Unterstützung der Bergretter zusichert.
Bund zahlte für Waldbrand
Sechs Jahre lang musste Steinbach/A. dafür kämpfen, dass die Feuerwehrkosten von 114.000 Euro für den Waldbrand vom Bund ersetzt wurden. Die Gemeinde hatte das Geld vorgestreckt. Im Jahr 2019 bekam man schlussendlich recht.
Auch in Hallstatt
Auch in Hallstatt kämpfte man nach einem verheerenden Waldbrand im Jahr 2018 um die Erstattung von 158.000 Euro. Nach dem OGH-Urteil für Steinbach/A. fand dieser Streit im Dezember 2020 ein positives Ende. Derzeit wird mit Anwälten geprüft, ob und wie eine Anpassung der Einsatzverrechnung für Bergretter erfolgversprechender sei.
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