Gericht blockiert

Verfassungsschutz darf AfD doch nicht beobachten

Ausland
05.03.2021 12:47

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten - zumindest vorerst. Das geht aus einem Beschluss des Gerichts vor, der den Prozessbeteiligten zugestellt wurde.

Hintergrund sei, dass die Einstufung der gesamten AfD als „Verdachtsfall” öffentlich geworden sei, obwohl der Verfassungsschutz zugesagt hatte, bis auf Weiteres stillzuhalten. Die Beobachtung der Gesamt-Partei war am Mittwoch durch Medienberichte bekannt geworden. 

Rechtsextreme Strömungen
Der deutsche Verfassungsschutz hatte die Partei erst am Mittwoch als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Begründet wurde dies durch mutmaßliche Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Auch die engen Verbindungen zu Organisationen wie den Identitären spielte für die Entscheidung eine Rolle.

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt nun dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst, die AfD als Verdachtsfall einzustufen und zu beobachten. Das bestätigte ein Gerichtssprecher dem „Spiegel”.

Zuvor hatte Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang in einer internen Besprechung den Länderkollegen die Einstufung als Verdachtsfall bekannt gegeben. Öffentlich gab es jedoch keine Mitteilung dazu. Nachdem die Maßnahme am Mittwoch dennoch bekannt geworden war, hatten parteiübergreifend zahlreiche Politiker die Entscheidung der Behörde begrüßt.

Der Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts ist anfechtbar, über eine Beschwerde müsste das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

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