EuGH-Urteil gegen OÖ

Wohnbeihilfe nicht an Deutschkenntnissen koppeln

Oberösterreich
02.03.2021 11:06

Dass die Wohnbeihilfe an Deutschkenntnissen hängt, wurde in Oberösterreich beschlossen. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof dies gekippt. Geklagt hatte ein Türke, der die Gleichbehandlung missachtet sah.

Die Erfordernis eines Nachweises von Deutschkenntnissen für den Bezug von Wohnbeihilfe in Oberösterreich durch Nicht-EU-Bürger verstößt nach Auffassung des EUGH-Generalanwalts vom Dienstag gegen EU-Recht. In dem Rechtsstreit (C-94/20) geht es um einen türkischen Staatsangehörigen, der zwar Deutsch auf dem verlangten Niveau beherrscht, aber ohne Sprachprüfung über keinen Nachweis darüber verfügt und keine Wohnbeihilfe mehr bekommt.

Gegen Gleichbehandlung verstoßen
Der Mann machte vor den österreichischen Gerichten geltend, dass die Voraussetzung des Nachweises von Deutschkenntnissen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße, den die EU-Richtlinie betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen festschreibt. Diese verbietet eine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft. Das Landesgericht Linz hat den EuGH um Auslegung ersucht.

„Kernleistung“
Die Wohnbeihilfe, die auf 300 Euro begrenzt ist, sei eine „Kernleistung“ im Sinne der EU-Richtlinie, argumentierte der EuGH-Generalanwalt. Die Richtlinie sei daher so auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften wie im Oberösterreichischen Wohnbauförderungsgesetzes entgegenstehe, welche die Erfordernis von Deutschkenntnissen an einen Nachweis knüpfen. Nach der Richtlinie seien die EU-Mitgliedstaaten angehalten, langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige in Bezug auf soziale Sicherheit, Sozialhilfe und Sozialschutz im Sinne des nationalen Rechts wie eigene Staatsangehörige zu behandeln. Die EU-Richter sind nicht an die Meinung des Generalanwalts gebunden, folgen diesem aber üblicherweise in vier von fünf Fällen.

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