Maßnahmen verschärft

Vogelgrippe: 39 Kärntner Gemeinden als Risikozonen

Kärnten
17.02.2021 12:59
Porträt von Kärntner Krone
Von Kärntner Krone

Vier Fälle der Vogelgrippe sind in Österreich bisher bekannt - das veranlasste das Gesundheitsministerium dazu, weitere Maßnahmen zu ergreifen: Ab sofort gilt eine Stallhaltepflicht für Geflügelbetriebe mit mehr als 350 Tieren. In Kärnten gibt es zwar noch keinen Fall, 39 Gemeinden wurden aber zu Risikogebieten erklärt.

In den letzten Wochen wurden in Niederösterreich, Wien und der Steiermark bei verendeten Wildvögeln die Geflügelpest festgestellt - deshalb wurden die Maßnahmen des Gesundheitsministeriums verschärft. Ab heute, Mittwoch, müssen Geflügelbetriebe mit mehr als 350 Tieren in Risikogebieten ihr Geflügel im Stall halten. So sollen Nutzgeflügelbestände geschützt werden.

Für Menschen ungefährlich
In Kärnten hat es bisher noch keinen Vogelgrippe-Fall gegeben. Die bis dato festgestellten Stämme des Geflügelpest-Virus sind laut der Agentur für Gesundheits und Ernährungssicherheit (AGES) für Menschen ungefährlich und können auch nicht über Lebensmittel übertragen werden.

Laut Verordnung in Kärnten als Risikogebiete ausgewiesen:

  • Villach (Stadt)
  • Arnoldstein
  • Feistritz an der Gail
  • Ferndorf
  • Finkenstein am Faaker See
  • Fresach
  • Hohenthurn
  • Nötsch im Gailtal
  • Paternion
  • Rosegg
  • St. Jakob im Rosental
  • Stockenboi
  • Treffen am Ossiacher See
  • Velden am Wörthersee
  • Weißenstein
  • Wernberg
  • Ossiach
  • Steindorf am Ossiacher See
  • Hermagor-Pressegger See
  • St. Stefan im Gailtal
  • Baldramsdorf
  • Lendorf
  • Spittal an der Drau
  • Ebenthal in Kärnten
  • Feistritz im Rosental
  • Ferlach
  • Grafenstein
  • Köttmannsdorf
  • Ludmannsdorf
  • Maria Rain
  • St. Margareten im Rosental
  • Bleiburg
  • Eberndorf
  • Gallizien
  • Neuhaus
  • Ruden
  • St. Kanzian am Klopeiner See
  • Völkermarkt
  • Lavamünd
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