Vorerst kein Geldstopp

Russin klagt Land auf Hilfszahlungen

Niederösterreich
13.02.2021 08:00
Eine einstweilige Verfügung auf Weiterzahlung der Grundversorgung bis April erwirkte eine seit 2007 in Niederösterreich lebende Russin mit vier Kindern vor Gericht. Sie verlor im November 2020 ihre subsidiäre Schutzwürdigkeit, darf aber in Österreich bleiben. Daher wurde sie aus der Grundversorgung gestrichen.

Im Jänner wurde der 39-Jährigen die Streichung von 3150 Euro Landeshilfen pro Monat ab Februar angekündigt. Dagegen ging sie gerichtlich vor. Im Beschluss, der der „Krone“ vorliegt, räumte die Richterin der Mutter die Fortzahlung bis maximal April ein, da ihr und ihren Kindern die Obdachlosigkeit in den Wintermonaten drohe. Gleichzeitig werden der Russin aber wenig Erfolgschancen in Aussicht gestellt.

„Wir befinden uns mittlerweile in einer Humanitätsfalle“, tobt FP-Landesrat Gottfried Waldhäusl. Amtsmissbrauch würde seine Abteilung begehen, hätte man sie nicht aus der Grundversorgung nach Verlust der subsidiären Schutzberechtigung entlassen. „Das humanitäre Bleiberecht wurde für Härtefälle geschaffen. Da drückt der Bund eh schon 2, 3 Augen zu“, ärgert er sich. Die Frau habe schon genug öffentliche Gelder bekommen, Waldhäusl will auch die einstweilige Verfügung bekämpfen. Über eine Viertelmillion Euro an öffentlichen Geldern soll die Frau bisher bekommen haben, wird kolportiert.

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