„Jetzt ist dann bald ein Jahr vergangen“, ärgert sich Paul Perterer. Der Hotelier aus Saalbach-Hinterglemm wartet weiter auf die fälligen Covid-Entschädigungen des Bundes. Denn: Zu Beginn der Coronakrise wurden viele Betriebe auf Basis des Epidemiegesetzes im Frühjahr behördlich geschlossen. Demnach steht den Hotels eine gesetzliche Entschädigung zu. Zuständig für die Abwicklung der Anträge sind die Bezirkshauptmannschaften. Dort türmen sich die Anträge – für die Hoteliers heißt es weiter warten.
Der „Krone“ vorliegende Zahlen belegen nun: Paul Perterer ist wahrlich kein Einzelfall. Bei den Bezirkshauptmannschaften gingen – die Stadt Salzburg ausgenommen – bis zum 18. Jänner 12.453 Anträge auf Entschädigung nach dem Epidemiegesetz ein. Mehr als die Hälfte aller Ansuchen (6793) ist noch völlig unbearbeitet. Ausgezahlt wurden bislang Entschädigungen an 48 Antragsteller.
Neben Hotels haben Unternehmen auch für Mitarbeiter, die sie in Quarantäne schicken mussten, Anrecht auf Epidemiegesetz-Entschädigungen. Auch hier verläuft die Auszahlung extrem schleppend. „Wenn es in dem Schneckentempo weitergeht, gibt es einige der betroffenen Betriebe nicht mehr“, sagt Hermann Wielandner, Geschäftsführer des Salzburger Wirtschaftsverbandes.
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