„Krone“-Ombudsfrau

Tipps für eine Reisebuchung ohne böse Überraschung

Ombudsfrau
03.02.2021 08:00

Trotz oder gerade wegen der aktuellen Situation sehnen sich viele Menschen nach Urlaub. Doch bei einer Reisebuchung gibt es derzeit wegen der Corona-Pandemie einiges zu beachten. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

Viele pandemiebedingte Reisestornos aus dem letzten Jahr sind bis heute nicht erledigt. Viele warten noch auf Rückzahlungen. Auf der anderen Seite wollen viele Menschen derzeit einen Urlaub buchen. In der Hoffnung, dass zumindest irgendwann gegen Sommer das Reisen wieder möglich sein wird. Aber beim Buchen wird es ganz schön unübersichtlich. Denn Corona hat gerade in der Reisebranche vieles verändert. Sollte man jetzt einen Urlaub buchen, der doch nicht stattfinden kann, weil es etwa noch immer Ausgangsbeschränkungen gibt, wird ein Storno nicht so leicht sein. Man hat zum Buchungszeitraum die unsichere Lage gekannt. Als gut abgesichert gelten Pauschalreisen. Doch auch hier hat Corona eine Stolperfalle gebracht.

Einigen Reiseveranstaltern wurden Ende 2020 durch Versicherungsunternehmen Insolvenzversicherungsverträge gekündigt. Das könnte Kunden Probleme bereiten. Zur Absicherung von Kundengeldern im Insolvenzfall kann vorerst der Staat einspringen, Insolvenzrisiken sind vorerst bis 31. Dezember 2021 gedeckt. Wer beim Buchen alles möglichst richtig machen will, sollte gerade jetzt einmal mehr ganz genau hinsehen, wo und was er bucht. Damit eine Urlaubsreise dann auch die gewünschte Erholung bringen kann, hat die Ombudsfrau gemeinsam mit dem beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) angesiedelten Europäischen Verbraucherzentrum einige Tipps für Sie zusammengetragen, die man derzeit beherzigen sollte.

Am besten abwarten, kurzfristig entscheiden
„Man geht ein gewisses Risiko ein, wenn man jetzt Reisen bucht“, so Reinhold Schranz, Jurist und Experte beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). Es gebe viele Fragen, die man derzeit nicht beantworten könne: Wie lange dauert der Lockdown bzw. wird es weitere geben? Wie sehen bei Auslandsurlauben die Einreiseregeln vor Reiseantritt aus?Wird man im Sommer zu touristischen Zwecken reisen dürfen? Laut Schranz ist es ratsam, kurzfristig oder mit entsprechenden Stornomöglichkeiten zu buchen. Weiters sei wichtig, Reisen oder Anzahlungen - wenn möglich - per Kreditkarte oder über Online-Zahlungsdienstleister zu zahlen. Das könne bei Stornos helfen, wenn es mit Erstattungen Probleme gibt. Flüge oder Hotels solle man direkt oder im Reisebüro vor Ort und nicht über Online-Vermittler buchen.

Gegen Insolvenz abgesichert?
Wer eine Pauschalreise bucht, dessen Geld ist im Insolvenzfall eines Reiseveranstalters durch eine Insolvenzversicherung geschützt. Aufgrund von Corona wurden Ende 2020 etliche Versicherungsverträge durch Versicherer gekündigt. Vorerst kann deshalb der Staat einspringen (Deckung eines Insolvenzrisikos bis Ende 2021). Es ist ratsam, vor Buchungen eine Abfrage im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) zu machen. Dort sieht man ein allfälliges Ablaufdatum der Versicherung, wer für Abwicklungen zuständig ist und ob die Haftung beschränkt ist.

Vorteile, die Pauschalreisen Kunden bieten
Wer Pauschalreisen bucht,hat gewisse Vorteile. Man hat nur einen Ansprechpartner - den Reiseveranstalter, mit dem man den Vertrag hat. Rechte sind im Pauschalreisegesetz festgelegt, es gibt eine Insolvenzabsicherung sowie Rücktrittsrechte unter bestimmten Voraussetzungen, meist gilt österreichisches Recht. Anders ist das, wenn man individuell bucht, wie Flug oder Hotel. Hier kommt in der Regel jeweiliges Landesrecht zur Anwendung. Vertragsbestandteil ist z. B. beim Hotel nur die Beherbergung. Kann man nicht anreisen und das Hotel hat offen, kann dieses u. U. auf Zahlung bestehen, da es den Vertrag erfüllen kann. Weiterer Nachteil bei Buchung von Einzelleistungen: Im Insolvenzfall besteht keine Absicherung wie bei der Pauschalreise.

„Unvorhersehbarkeit“ ist nicht mehr gegeben
Dass man die Corona-Pandemie nicht vorhersehen konnte, war im Vorjahr ein triftiger Grund, eine Reise kostenfrei abzusagen. Heuer ist das anders. Wer in der derzeitigen Situation einen Reisevertrag abschließt, kann nicht argumentieren, man habe von Corona nichts gewusst. Ein kostenloser Rücktritt wäre wohl nur dann möglich, wenn sich am Zielort die Situation verschärft. Aber auch das wird angesichts der Tatsache, dass derzeit - mit Ausnahme weniger Länder - die höchsten Reisewarnstufen gelten, schwer zu argumentieren sein. Konkret muss man jedoch jeden Fall einzeln prüfen.

Greift die Reiseversicherung?
Das ist eine Frage, die man nicht einfach mit Ja oder Nein beantworten kann. Wer eine Versicherung hat, sollte sich Vertrag und Bedingungen im Vorhinein genau ansehen. Vor allem in Bezug auf Unterstützung im Krankheitsfall, etwaige notwendige Rückholung aus dem Urlaub, aber auch hinsichtlich einer möglichen Covid-Erkrankung während des Urlaubs. Oft ist alles, was im Zusammenhang mit einer Corona-Erkrankung steht, nicht versichert. Manche Unternehmen bieten bei Reisewarnstufe 5 oder 6 umfassenden Reiseschutz, andere wieder nicht. Sich vorher genau erkundigen kann einem viel Geld und Ärger ersparen!

Bedingungen für Storno im Auge behalten
Ob bei Reiseveranstaltern, Airlines oder Hotels - durch die Buchung von speziellen Tarifen, die man nicht stornieren oder umbuchen kann, konnten Reisefans bisher gutes Geld sparen. Solche Angebote in der heutigen Zeit zu buchen, davon wird eher abgeraten. Außerdem gehen zahlreiche Touristikunternehmen ohnehin dazu über, die sonst üblichen Storno- oder Umbuchungsbedingungen zu lockern und mit diesen zu werben. Oft gibt es jedoch auch für die kulanten Stornomöglichkeiten Kleingedrucktes oder bestimmte Bedingungen. Hier zweimal zu lesen oder hinzuschauen zahlt sich aus. Und angesichts der unsicheren Zeit sollte man jedenfalls versuchen, vertraglich - also schriftlich - eine kostenlose Rücktrittsmöglichkeit auszuverhandeln.

Infos und Hilfe unter www.vki.at bzw. www.europakonsument.at

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