„Krone“-Ombudsfrau

Pauschalreisen gegen Insolvenz abgesichert

Ombudsfrau
12.02.2021 12:00

Pauschalreisen dürfen von Reiseveranstaltern nur dann verkauft werden, wenn diese gegen Insolvenz abgesichert sind. Nun wurden Ende 2020 etliche Verträge durch Versicherer gekündigt. Deshalb springt vorerst der Staat für gekündigte Verträge ein.

Im Bericht über Tipps für eine sorgenfreie Urlaubsbuchung für kommenden Sommer hatte sich bedauerlicherweise ein Fehler eingeschlichen, den die Ombudsfrau mittlerweile richtiggestellt hat. Zum Thema der Insolvenzabsicherung wurde irrtümlicherweise berichtet, einige Reiseveranstalter und -vermittler hätten aus finanziellen Gründen ihre Insolvenzversicherung gekündigt. Richtig ist vielmehr, dass etliche Verträge durch Versicherungsunternehmen mit Ende 2020 gekündigt wurden.

Laut geltender Pauschalreiseverordnung dürfen Reiseveranstalter Pauschalreisen aber nur dann anbieten, wenn voller Insolvenzschutz besteht, Kundengelder also abgesichert sind. Mittlerweile gibt es dafür eine Lösung. Zur Absicherung von Kundengeldern im Insolvenzfall kann der Staat einspringen. Die EU-Kommission hat staatlichen Beihilfemaßnamen in der Höhe von 300 Millionen Euro zugestimmt. Garantien werden bis 30. Juni gewährt und decken ein Insolvenzrisiko bis 31. Dezember 2021.

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