"Normalerweise schaue ich immer, ob jemand im Hausgang ist", versuchte der Angeklagte am Landesgericht in Innsbruck zu erklären. Doch es sei dunkel gewesen und da habe er angenommen, dass niemand da sei. "Also hängte ich den Hund von der Leine ab. Er darf dann immer allein das Stiegenhaus zur Wohnung hinauflaufen", so der 22-Jährige. Doch im Aufgang befand sich die 54-jährige Nachbarin, die erschrak und schrie: "Häng endlich deinen Hund an!"
Daraufhin entwickelte sich ein Streit, in dem der Besitzer den verhängnisvollen Satz gesagt haben soll. Er gab das zwar nicht direkt zu, aber mehrere Zeugen bestätigten den "Sager".
Zudem erzählte ein anderer Mitbewohner, dass sie aus Angst vor dem Tier tunlichst eine Begegnung im Stiegenhaus vermeide. Einmal sei der Rottweiler sogar in die Wohnung und nur durch Glück nicht zu den kleinen Kindern vorgedrungen.
Für den Richter war der Fall klar: Er verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 960 Euro. Die muss der Innsbrucker auch zahlen, denn eine Bewährung kam für den Richter nicht in Frage: "Wenn man droht, einen Rottweiler auf jemanden zu hetzen, muss man normal sogar mit einer Haftstrafe rechnen!"
von Stefan Ruef, Tiroler Krone
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.