Dieser Betrugsversuch konnte nicht gut gehen: Der angestellte Direktor (45) eines Tiroler Hotels beantragte im Sommer bei einer Bezirkshauptmannschaft rund 161.000 Euro Corona-Entschädigung. Dabei gab er sein Privatkonto als Empfänger an. Der Eigentümervertreter entdeckte allerdings den E-Mail-Antrag - Prozess!
„Ich hatte Angst, die Arbeit wegen Corona zu verlieren und meine Schulden nicht mehr zahlen zu können“, gab der gebürtige Salzburger als Motiv für die Malversationen an. Wegen eines Wohnungskaufs waren bei ihm rund 120.000 Euro Verbindlichkeiten offen.
Gelegenheit genutzt
Als von der BH ein Schreiben ins Hotel flatterte, das eine Vergütung für entgangene Umsätze in Aussicht stellte, packte der 45-Jährige die Gelegenheit beim Schopf. Er stellte per E-Mail den Antrag und gab sein Privatkonto als jenes an, auf welches das Geld überwiesen werden sollte. Danach, so der Angeklagte, habe er das versendete E-Mail gelöscht. Trotzdem kam ihm der Eigentümervertreter auf die Schliche.
Versuch nur „bedingt tauglich“
Sofort legte der 45-Jährige - wie nun auch vor Gericht - ein Geständnis ab. Beim Prozess gestand Richterin Heide Maria Paul dem Angeklagten zu, dass es sich nur um einen bedingt tauglichen Betrugsversuch gehandelt habe. Detaillierte Unterlagen im Corona-Antrag fehlten - „man hätte sie aber nachreichen können, für Rückfragen haben Sie ja Ihre private Mailadresse bekannt gegeben“, schränkte die Richterin ein. Das Urteil - acht Monate bedingte Haft und 3600 Euro Geldstrafe - nahm der Angeklagte an, es ist aber noch nicht rechtskräftig.
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