Der Spitzenpolizist, für den die Unschuldsvermutung gilt, war im November vergangenen Jahres vom Dienst suspendiert worden. Er soll zwei Mitarbeiterinnen einer privaten Sicherheitsfirma, die bei dem Beamten eine Prüfung ablegen mussten, zu sexuellen Handlungen genötigt haben. Im Zuge der Ermittlungen meldeten sich weitere Opfer. Die Rede war von rund zehn Betroffenen. Wegen des Verdachts der Verdunkelungsgefahr wanderte der Beamte vorübergehend in die Feldkircher Justizanstalt. Ein Antrag auf Untersuchungshaft wurde jedoch abgelehnt. Seither befindet sich der Beamte auf freiem Fuß.
Um den Anschein der Befangenheit zu vermeiden, wurde die Staatsanwaltschaft Feldkirch mit den Ermittlungen in dem Fall betraut. Ermittelt wurde wegen des Verdachts der Vergewaltigung und der geschlechtlichen Nötigung. Ende Juli übermittelte die Staatsanwaltschaft Feldkirch einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck.
Warten auf Justizministerium
Seit September liegt der Ball nun beim Justizministerium, wo eine "juristische Qualitätskontrolle" vorgenommen wird, erklärte Hefelle. Entweder könne dabei herauskommen, dass es noch ergänzende Ermittlungen in einem bestimmten Bereich brauche, oder, und das sei nur sehr selten der Fall, das Ministerium erteile eine Weisung. Einen Zeithorizont, bis wann eine Entscheidung feststeht, konnte Hefelle nicht nennen.
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