„Nichts zu verlieren“
Das Ticket, das man als „Beweis“ hinter die Windschutzscheibe legen muss, ist bei einem Automaten zu lösen. Die Hinweistafel dazu hatte der Mann übersehen. Fast zeitgleich mit seinem Einkauf, durch Kassabons belegt, erhielt er eine Zahlungsaufforderung. Die Apcoa, als Betreuer des Parkplatzes besteht auf das Bußgeld.
ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer sieht einen rechtlichen Grenzfall. „Dass ein Bon gelöst werden muss, ist eine grob benachteiligende Klausel.“ Zudem sei der Hauptzweck, dass nur Leute dort stehen, die etwas kaufen, erfüllt. „Das liegt ja im Interesse des Einkaufszentrum.“ Der Abgestrafte wird dennoch bezahlen, um sich weiteren Ärger zu ersparen.
von Alex Schönherr, Kronen Zeitung









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