'Haben Leben gerettet'

Baby nach Geburt erblindet: Passierte im AKH Kunstfehler?

Wien
20.10.2010 11:18
Er wird nie einen Regenbogen sehen, nie einen Sonnenuntergang oder das Gesicht seiner Mutter – denn der kleine Boran B. ist blind und wird es immer bleiben. Der schwere Vorwurf gegen die Ärzte des AKH: Sie hätten nach der Geburt des Babys den Verlust des Augenlichts nicht rechtzeitig gestoppt.

Das Baby war in der 35. Schwangerschaftswoche mit schwersten Fehlbildungen vor zwei Jahren im Wiener AKH auf die Welt gekommen und wurde dort mit enormem medizinischen Aufwand gerettet. Es erblindete allerdings als mögliche Komplikation monatelanger künstlicher Sauerstoffzufuhr.

"Ich habe die behandelnden Ärzte mehrmals darauf hingewiesen, dass mein Kleiner mich nicht richtig anschauen kann", schilderte die verzweifelte Mutter des nun völlig blinden Kindes. Nun kämpft die junge Frau seit zwei Jahren um Schmerzensgeld für Boran.

Bereits vor der Entbindung war bekannt gewesen, dass das Kind eine schwere Fehlbildung des Zwerchfells mit im Brustraum liegender Leber sowie von Darmanteilen aufwies, erklärte der Ärztliche Direktor des Wiener AKH, Reinhard Krepler. Am 28. Mai 2008 kam das Kind per Kaiserschnitt zur Welt. Eine Lungenhälfte war wegen der Fehlbildung schlecht entwickelt, der andere Lungenflügel konnte durch die zusätzliche Verengung einer Arterie die Sauerstoffversorgung nicht ausreichend bewältigen.

"Großartige Leistung, dass das Baby überlebt hat"
Das Kind wurde unter schwierigsten Bedingungen operiert und war bis zum 7. Oktober 2008 ausschließlich auf der Intensivstation, musste beatmet und sogar extrakorporal mit Sauerstoff versorgt werden. Krepler: "Es ist eine großartige Leistung, unserer Universitäts-Kinderklinik und der Kinderchirurgie, dass das Baby überlebt hat." Das Baby wurde auch augenärztlich untersucht. Bei der Wiederholung der Untersuchung stellte sich allerdings heraus, dass es erblindete. Das ist seit vielen Jahren eine bekannte mögliche Komplikation in solchen Fällen mit Langzeitbeatmung.

Der AKH-Chef: "Es ist unklar, ob das vermeidbar gewesen wäre. Es ist der nachvollziehbare Wunsch der Eltern, dass die Sachlage geklärt wird."

Rechtzeitige Untersuchung sei "nie durchgeführt worden"
Laut Tino Angkawidjaja, der die Frau jetzt kostenlos als Anwalt vertritt, könnte an dem Schicksalsschlag ein Kunstfehler der Mediziner schuld sein. Die Vorwürfe an das AKH: "Eine rechtzeitige Untersuchung, um einer Netzhautablösung vorzubeugen oder eine solche rechtzeitig zu erkennen, ist nie durchgeführt worden." Tatsächlich dürften die Ärzte viel zu spät gehandelt haben. Doch zu diesem Zeitpunkt musste die Operation am linken Auge des Buben wegen Komplikationen abgebrochen werden. Krepler: "Der Fall wird an unsere Versicherung weitergeleitet. Wenn wir dafür verantwortlich sind, werden wir die Verantwortung tragen."

von Mark Perry und Michael Pommer, Kronen Zeitung und wien.krone.at

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