Befangenheit

Richter-Vorwürfe zu Kampusch bereiten Justiz Probleme

Österreich
15.10.2010 14:55
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat sich am Freitag zu den schweren Vorwürfen von Ex-OGH-Präsident Johann Rzeszut im Zusammenhang mit den Kampusch-Ermittlungen und dem Selbstmord des einstigen SOKO-Chefermittlers Franz Kröll geäußert. Man habe bereits in der Vorwoche über das Justizministerium die "Sachverhaltsmitteilung" erhalten und nehme sie ernst. Problematisch gestaltet sich allerdings die Zuständigkeitsfrage: Die Korruptionsjäger können aus möglichen Befangenheitsgründen nicht ermitteln.

Da Rzeszut seine Anschuldigungen auch gegen der Korruptionsstaatsanwaltschaft dienstübergeordnete Vertreter - namentlich vor allem den Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Werner Pleischl, - richtet, werden die Korruptionsbekämpfer den Fall nicht weiter bearbeiten. Vorerst seien aber ohnehin "keine dringlichen und unaufschiebbaren Amtshandlungen oder Erhebungsschritte nötig", so KStA-Sprecher Friedrich König.

"Um jeglichen Anschein einer möglichen Befangenheit zu vermeiden, haben wir die Eingabe der Generalprokuratur übermittelt und diese ersucht, eine Staatsanwaltschaft im Sprengel Linz oder Innsbruck mit der weiteren Prüfung zu betrauen", stellte König fest.

Schreiben an Parlamentarier gerichtet
Der Behördensprecher zeigte sich verwundert, "dass der Präsident nie an uns herangetreten ist". Rzeszut hatte seine Vorwürfe in einem mit 29. September datierten Brief an sämtliche im Parlament vertretene Parteien gerichtet und dies damit begründet, bei der Justiz wäre "eine sachdienliche ressortinterne Abhilfe nicht zu erwirken". Das Justizministerium soll über das inklusive Beilagen 46 Seiten starke Schreiben dem Vernehmen nach am 7. Oktober Kenntnis erlangt haben. Am Donnerstag wurde das Schreiben an die Medien und damit die Öffentlichkeit gespielt.

Mittäter-Theorie gar nicht ernsthaft verfolgt?
Rzeszut behauptet, die Anklagebehörden hätten bei der Aufarbeitung des Falls Kampusch "langfristige Verzögerung bzw. bis zuletzt gänzliche Unterlassung nachhaltigst indizierter wesentlicher Ermittlungsschritte" zu verantworten.

Nach einem möglichen Mittäter des Entführers Wolfgang Priklopil wäre nicht ernsthaft gesucht, einer Zeugin, die mehrfach versichert hatte, sie habe zwei Männer in jenem Kastenwagen gesehen, in dem Natascha Kampusch am Heimweg von der Schule entführt wurde, "konsequent keine Beachtung" geschenkt worden.

Ermittlungen abgewürgt und Medien in die Irre geführt
Dem OStA-Chef Pleischl und dem damaligen Leiter der Staatsanwaltschaft Wien, Otto Schneider, hält Rzeszut vor, sie hätten nicht einmal "eine Anscheinsoptik pflichtgemäßen Fallinteresses" gewahrt. Es wäre ihnen und dem aus Graz beigezogenen Oberstaatsanwalt Thomas Mühlbacher nur darum gegangen, die Ermittlungen möglichst rasch einzustellen.

Laut Rzeszut soll auch die vom Innenministerium zur Aufdeckung möglicher Ermittlungspannen eingesetzte Evaluierungskommission, der er selbst angehörte, "justiziell behindert" worden sein. Pleischl und der seinerzeitige Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch, hätten darüber hinaus die Medien mit "krass wahrheitswidrigen Informationen" in die Irre geführt.

OStA-Chef Pleischl weist Vorwürfe zurück
"Wir hatten großes Interesse, den Fall Kampusch in möglichst alle Richtungen aufzuarbeiten. Vor allem nach der Kritik der Evaluierungskommission. Nach der Staatsanwaltschaft Wien hat daher Oberstaatsanwalt Thomas Mühlbacher noch einmal alles geprüft. Dabei konnten von der Kommission geäußerte Verdachtsmomente eindeutig widerlegt werden", reagierte der Leiter der Wiener Oberststaatsanwaltschaft, Werner Pleischl, am Freitagnachmittag auf die Vorwürfe Rzeszuts.

Unter Verweis auf den umfassenden Abschlussbericht, der zur Einstellung des Verfahrens in der Sache Kampusch führte, bekräftigte Pleischl, es hätten sich keine Hinweise auf mögliche Komplizen des Entführers Wolfgang Priklopil ergeben: "Es ist ganz sicher nichts vertuscht worden. Ich sehe keinen weiteren Erhebungsbedarf." Einen solchen schlage im übrigen selbst Rzeszut in seiner Sachverhaltmitteilung nicht vor. Die - teilweise gegen ihn persönlich gerichteten - Anschuldigungen des vormaligen OGH-Präsidenten konnte sich der OStA-Chef nicht erklären: "Wir hatten einen persönlichen, über das Dienstliche hinausgehenden Kontakt. Zwischen uns hat es nie Differenzen gegeben." Rzeszut habe ihm gegenüber nie Kritik an der Tätigkeit der Anklagebehörden in der Causa Kampusch geübt.

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