Nach derzeitigem Stand, also dem vorläufigen Endergebnis inklusive Auszählung der ersten Briefwahlstimmentranche, hat die SP 49 Mandate, die FP 27, die VP 13 und die Grünen haben 11 Mandate. Wäre bereits bei dieser Wahl der sogenannte Ausgleich im zweiten Ermittlungsverfahren eingezogen worden, würde je ein Mandat zu VP und Grünen wandern. So käme die SP auf 47 Mandate, die FP nach wie vor auf 27, die VP auf 14 und die Grünen auf 12 Mandate.
Beim Ausgleich im zweiten Ermittlungsverfahren werden für die Berechnung alle Stimmen, welche die Parteien wienweit erhalten haben, nach dem D'Hondt'schen Verfahren in Mandate umgerechnet. In der konkreten Besetzung der Gemeinderatssitze werden von der so erhaltenen Mandatszahl dann die Grundmandate abgezogen, die in jedem Falle erhalten bleiben. Die übrigbleibende Zahl an Restmandaten wird dann von der Landesliste nachbesetzt.
Grundmandate sind eher "billig" zu haben
Derzeit gibt es in Wien keinen Ausgleich. Die Grundmandate werden in den jeweiligen Wahlkreisen direkt vergeben. Für die Vergabe der restlichen Mandate wird dann nur mehr die übriggebliebene Reststimmenzahl herangezogen. Bei diesem Verfahren sind Grundmandate eher "billig", also für weniger Stimmen zu haben. Restmandate sind hingegen "teurer" - es müssen also mehr Stimmen eingesetzt werden, um ein solches Mandat zu bekommen.
Dieses System bevorzugt eine große Partei wie die SP, die sich landesweit mit weniger Stimmen (derzeit rund 6.000) in den Wahlkreisen die Grundmandate abholen kann. Kleinere Parteien wie die Grünen, die in bestimmten Regionen besonders stark sind, müssen dagegen primär auf die teureren Restmandate ausweichen, für die rund 8.500 Stimmen aufgewandt werden müssen.
Mehr Fachleute, "weil die Welt komplizierter wird"
Die Folge: Die SP konnte sich wiederholt mit einem Stimmenanteil von deutlich unter 50 Prozent die Mandatsmehrheit sichern. 2001 genügten etwa 46,91 Prozent für 52 der 100 Gemeinderatssitze. Arithmetisch könnten sogar 44,50 Prozent der Stimmen unter bestimmen Konstellationen für eine Absolute ausreichen.
Für Günther Ogris, Chef des Wahlforschungsinstituts SORA, geht es bei einer Wahlrechtsänderung, die das majoritätsfördernde Element abschwächt, um eine Grundfrage: "Was ist wichtiger? Will ich mehr Fachleute im Gemeinderat, weil die Welt komplizierter wird - dann muss ich die Landesliste stärken." Reststimmenmandate müssten also billiger werden. Oder man wolle eben die Bezirke besser widergespiegelt sehen, dann müsse man die Grundmandate billiger machen. Mit der geplanten Änderung in Wien hat man sich offensichtlich für die erstere Variante entschieden.









Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.