Amtsmissbrauch!

7 Monate bedingte Haft für Landesrat Falb-Meixner

Burgenland
14.10.2010 17:04
Sieben Monate bedingte Haft – dazu ist Landesrat Werner Falb-Meixner (VP) am Eisenstädter Gericht wegen Amtsmissbrauchs (nicht rechtskräftig) verurteilt worden. Der Politiker hatte als Bürgermeister der nordburgenländischen Gemeinde Zurndorf (Bezirk Neusiedl am See) durch die Scheinanmeldung von Schülern den Erhalt der örtlichen Hauptschule erreicht. Bedingte Haftstrafen gab es auch für einen mittlerweile pensionierten Schuldirektor sowie zwei Gemeindemitarbeiterinnen. Eine ebenfalls angeklagte Schuldirektorin wurde hingegen freigesprochen.

Der Schöffensenat (Vorsitz: Karin Knöchl) sah es als erwiesen an, dass Falb-Meixner die Gemeindebediensteten angewiesen hatte, in den Jahren 2006 und 2008 insgesamt vier Schüler in Zurndorf anzumelden. Dies sei erfolgt, obwohl von Anfang an klar gewesen sei, dass die Betroffenen im Ort keinen Hauptwohnsitz nehmen würden. Die Gemeindemitarbeiterinnen hätten dies mangels eines bestehenden Wohnsitzes der Schüler in der Gemeinde zunächst abgelehnt. Nach einem Ersuchen des Schuldirektors sei man schließlich auf die Idee gekommen, Scheinmeldungen durchzuführen - im Wissen darum, dass die Eintragung ins Melderegister schlichtweg falsch gewesen sei. Auf die Frage der Richterin, warum in der Angelegenheit eigentlich Aktenvermerke angelegt worden seien, meinte die Frau: "Man wollte sich da absichern."

Falb-Meixner: "Weil das gängige Praxis ist"
Der Landesrat berief sich dahingehend auf die Landtagswahlordnung, die für eine Wohnsitzbegründung die Erfüllung von vier Kriterien verlange. Durch den Schulbesuch sowie durch das Fußballspielen der Kinder in der Gemeinde, sah er zwei Kriterien als erfüllt an. Er sei deshalb davon ausgegangen, dass es sich nicht um eine Scheinanmeldung handle. Bei der zweiten Begebenheit 2008 sei es um die Anmeldung zweier ungarischer Kinder gegangen, die in Zurndorf mit einem Nebenwohnsitz gemeldet waren. Sowohl der Landesrat als auch der frühere Direktor beriefen sich darauf, dass die inkriminierte Anmeldepraxis auch in anderen Gemeinden üblich sei. Dies habe man bei Erkundigungen erfahren. Zur Frage, warum die Vorgangsweise mittels Scheinanmeldungen gewählt worden sei, meinte Falb-Meixner: "Weil das im Burgenland gängige Praxis ist". Es sei ihm nicht bewusst gewesen, "dass das ein Straftatbestand ist." Die Schüler seien angemeldet worden, weil ihm klar gewesen sei, dass sonst die Schule geschlossen worden wäre.

Tatwiederholung als erschwerend gewertet
Grundsätzlich hätte es auch legale Möglichkeiten gegeben, um den Fortbestand der Schule zu sichern - etwa, Familien in Zurndorf anzusiedeln, argumentierte die Richterin. Bei den beiden Gemeindemitarbeiterinnen sei zu berücksichtigen, dass sie auf Weisung ihres Vorgesetzten gehandelt hätten. Dennoch bleibe als Tatbestand der Verstoß gegen das Meldegesetz. Bei Falb-Meixner, dem früheren Direktor und einer der Gemeindebediensteten wurde die Tatwiederholung als erschwerend gewertet. Die Schüler waren nämlich auch um- bzw. vorübergehend abgemeldet worden. Die Direktorin, die erst im Jahr 2008 an die Hauptschule gekommen war, wurde im Zweifel freigesprochen. Die Beweisergebnisse hätten nicht ausgereicht, um einen Amtsmissbrauch festzustellen.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Landesrat Falb-Meixner kündigte ebenso wie der pensionierte Schulleiter - zu sechs Monaten bedingt verurteilt - an, Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde einzulegen. Der Rechtsbeistand der beiden Gemeindebediensteten - jeweils zu drei Monaten bedingt verurteilt - erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

VP-Chef Steindl: "Entscheidung ist zu respektieren"
"Das Gericht hat entschieden. Die Entscheidung ist zu respektieren", erklärte Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Steindl (VP) zum Urteil. "Welche rechtlichen bzw. politischen Schritte Falb-Meixner setzt, ist zunächst einmal seine persönliche Entscheidung", hieß es aus dem Büro des VP-Chefs.

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