'Kein dummer Streich'

Drei Monate Haft für Ex-Soldat wegen Wiederbetätigung

Burgenland
06.10.2010 14:25
Wegen Betätigung im nationalsozialistischen Sinn ist ein ehemaliger Unteroffizier des Bundesheeres in Eisenstadt am Mittwoch nach dem Verbotsgesetz (§ 3g) zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Geschworenensenat sah als erwiesen an, dass der Burgenländer während eines Auslandseinsatzes im Kosovo mehrfach den Hitlergruß verwendet und bei einer privaten Feier am Stützpunkt ein T-Shirt mit einem "stilisierten Konterfei" von Adolf Hitler getragen habe.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 42-Jährige erbat sich drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Als mildernd wertete das Gericht das "bisherige Wohlverhalten" des 42-Jährigen. Zudem seien die Tathandlungen "an der Grenze der Strafbarkeit" gelegen. Der Angeklagte habe zumindest ein Tatsachengeständnis abgelegt. Als erschwerend sei allerdings die Tatwiederholung zu werten.

T- Shirt von Kameraden geschenkt bekommen

Die Vorfälle hatten sich laut Anklage während zweier Einsätze 2008 und 2009 im Kosovo ereignet (im Bild rechts das "Camp Casablanca" des Bundesheeres in Suva Reka), an denen der mittlerweile vom Heer entlassene Milizsoldat teilgenommen hatte. Bei der Feier im Februar 2009, bei der nach zwei Monaten dienstlichen Trink- Verbots wieder Alkohol fließen durfte, hatten ihm Kameraden das T-Shirt – die "Happy Hitler" genannten Leiberl waren in den USA eine Zeit lang ein "Bestseller" in einschlägigen Internet- Shops und haben für massive Proteste gesorgt – geschenkt, das er dann auch anzog. Das Leiberl zierte auch die Aufschrift "Welcome to Germany", wie "Party-Fotos" der Soldaten zeigten.

"Warum schenken ihnen das ihre Leute?" wollte der Vorsitzende wissen. Die Kameraden hätten das über eine Sammelbestellung mit "Karikatur-Leibchen" aus Deutschland erstanden, antwortete der Angeklagte. Der Ex-Soldat, dem bei seinen Kosovo-Einsätzen ein Halbzug mit 18 Mann unterstellt war, wurde auch wegen antisemitischer Bemerkungen schuldig gesprochen, eine weitere von der Anklage angeführte Aussage in dem Zusammenhang hielt der Senat hingegen für nicht nachweisbar. Die Ausdrücke habe er in der Absicht verwendet, "die jüdische Hochfinanz in Amerika" zu kritisieren, erklärte der 42-Jährige vor Gericht.

Von französischen Soldaten "Papa Hitler" genannt

Bei ihrer Befragung bestätigten einige der damals Anwesenden den Hitlergruß sowie die antisemitischen Bemerkungen. Über 20 der geladenen Zeugen erinnerten sich hingegen nicht daran. Übereinstimmend bestätigten mehrere Zeugen, dass sie vom Gerücht gehört hätten, dass der Ex-Unteroffizier von französischen Soldaten im Kosovo als "Papa Hitler" bezeichnet worden sei. Dies habe möglicherweise damit zu tun gehabt, dass er damals im Einsatz einen Seitenscheitel und "andeutungsweise einen Hitlerbart" gehabt habe. Französische Militärpolizisten hätten sich gerne mit dem Unteroffizier fotografieren lassen, was dem Angeklagten schließlich selbst "auf den Nerv" gegangen sei, erzählte ein weiterer Zeuge.

Am Laptop des Unteroffiziers war auch ein Ordner mit der Bezeichnung "AH" samt 150 Dateien von verbotenen nationalsozialistischen Liedern sowie Reden und Fotos gefunden worden. Der Burgenländer rechtfertigte sich damit, dass Kameraden ihm die Dateien von USB-Sticks auf den Computer geladen hätten. Die Bilder zeigten auch Soldaten, die beim Einsatz auf den Seetaler Alpen mit dem Hitlergruß in Erscheinung traten.

Auf die Frage, ob er Nostalgie für eine Zeit empfinde, in der das Heer eine höheren Stellenwert gehabt habe, meinte der 42-Jährige: "Vom Soldatentum her war das in der Wehrmacht schon eine andere Liga, als das, wo Österreich jetzt spielt." Heute würden sich die Soldaten nach dem Dienst zurückziehen und Computer spielen, früher sei man noch zusammengesessen und habe gefeiert.

Verteidiger: "Enormer psychischer Druck"

Der Verteidiger brachte die Bedingungen zur Sprache, mit denen Soldaten im Auslandseinsatz konfrontiert seien: "Die dort eingesetzten Kräfte stehen unter einem enormen psychischen Druck." Bei dem Einsatz sei offenbar schon in der Vorbereitung "etwas aus dem Ruder gelaufen", zu einem Zeitpunkt, als der Angeklagte noch nicht dabei gewesen sei.

Der 42-Jährige, dessen Dienstverhältnis mittlerweile vom Bundesheer beendet wurde, war seit 1998 immer wieder im Auslandseinsatz gewesen – von Zypern über den Golan bis nach Bosnien und Kosovo – und habe "ausgezeichnete Dienstbeschreibungen" gehabt, hob sein Verteidiger hervor. Im Zuge der Eignungsfeststellung sei er außerdem für Auslandseinsätze mehrfach vom Abwehrdienst mehrfach überprüft, jedoch bisher niemals auffällig geworden. Zudem habe er "für seine Blödheit schwer bezahlt", indem er am Tag nach dem Vorfall mit dem T-Shirt repatriiert worden sei, seinen Job verloren habe und ihm dies viel Geld gekostet habe.

Anklage: "Kein dummer Streich"

Der Staatsanwalt sah das anders. Der Angeklagte habe zwar über kein weit verzweigtes Netzwerk verfügt, über das er sein nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet habe. Er sei jedoch im Rahmen einer kleinen Einheit im Kosovo auffällig geworden, argumentierte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Bei den Vorfällen habe es sich auch um keinen dummen Streich oder um alkoholbedingte Lapsi gehandelt, die Tathandlungen seien über einen längeren Zeitraum wiederholt worden.

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