Abgewiesen! Jener 18-jährige Bursche aus Wels, der im Mai am BRG Wallererstraße in Wels mit einem Drohvideo die Räumung der Schule und die Mathe-Matura unter Polizeischutz ausgelöst hatte, darf nicht mehr zurück ins Gymnasium. Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Beschwerde abgewiesen.
Der Bursche, beziehungsweise seine Eltern, wollten den Schulverweis nicht anerkennen und beim BVG dessen Aufhebung erwirken. Doch bis zu einer Verhandlung kam es gar nicht. Das Gericht wies die Beschwerde als „unbegründet“ zurück. „Damit darf er nicht mehr zurück ans BRG Wallererstraße“, heißt es aus dem Büro von Bildungsdirektor Alfred Klampfer.
Allerdings dürfe der 18-Jährige sich jedoch bei anderen Schulen bewerben, um dort heuer die Matura zu absolvieren. Ob er das getan habe, entziehe sich aber der Kenntnis der Bildungsdirektion.
Neben dem Drohvideo – ein Sturmgewehrschütze näherte sich dem BRG Wallererstraße und er sollte fünf Lehrer töten – wurde dem Burschen auch vorgeworfen, Lehrer unter falscher Identität beschimpft und verunglimpft zu haben.
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