Falsch berechnet

AMS zahlte zu wenig: Nachzahlung für Betroffene

Oberösterreich
20.10.2026 11:23
Porträt von krone.at
Von krone.at

Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat arbeitslosen Menschen zu wenig Geld ausgezahlt – und das mehrere Jahre lang. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zeigt auf, dass das Arbeitslosengeld falsch berechnet wurde. Zahlreichen Menschen könnten jetzt Nachzahlungen zustehen.

Losgetreten wurde der Prozess durch die Beschwerde einer Frau aus Oberösterreich, die seit 2022 Arbeitslosengeld bezog. Das AMS hatte ihren täglichen Anspruch mit 21,09 Euro festgelegt – bei einem monatlichen Bruttogehalt von 1123,86 Euro zuzüglich anteiliger Sonderzahlungen.

Die Frau war damit nicht einverstanden: Ihrer Ansicht nach hatte das AMS zu hohe Sozialversicherungsbeiträge von ihrem früheren Einkommen abgezogen und ihr Arbeitslosengeld demnach zu niedrig berechnet, wie die „Presse“ berichtete.

Rechtsstreit: Gericht gab zuerst AMS recht
Kern des Rechtsstreits war die Frage, wie die Abzüge zur Arbeitslosenversicherung bei der Ermittlung der Netto-Bemessungsgrundlage einzurechnen sind. Das AMS ging systematisch vom regulären Arbeitnehmer-Höchstsatz aus. Zunächst gab das Gericht dem Arbeitsmarktservice recht, weil bei der Ermittlung des Arbeitslosengeldes eine pauschalierte Durchschnittsberechnung herangezogen werde.

Frau setzte sich schließlich durch
Nach einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof entschied der VwGH jetzt jedoch, dass bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes auch die reduzierten Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Menschen mit geringem Einkommen berücksichtigt werden müssen. Eine pauschalisierte Durchschnittsberechnung zuungunsten der Versicherten widerspreche dem gesetzlichen Ziel, das Arbeitslosengeld möglichst nah am tatsächlichen Nettoverdienst auszurichten.

Für Bruttoeinkommen bis 2225 Euro fällt 2026 monatlich gar kein eigener Arbeitslosenversicherungsbeitrag an, bis 2630 Euro gelten reduzierte Sätze. Die genauen Rechtsfolgen werden derzeit analysiert und Richtlinien an das AMS erarbeitet, hieß es vom Sozialministerium gegenüber der „Presse“.

Entscheidung könnte auch für andere relevant sein
Das Urteil könnte auch für weitere Menschen mit niedrigem Einkommen von Bedeutung sein: Da fehlerhafte Bemessungen rückwirkend für bis zu drei Jahre korrigiert werden können, haben Betroffene mit niedrigem Voreinkommen die Möglichkeit, beim AMS eine Überprüfung und eine entsprechende Nachzahlung zu beantragen.

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