Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat arbeitslosen Menschen zu wenig Geld ausgezahlt – und das mehrere Jahre lang. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zeigt auf, dass das Arbeitslosengeld falsch berechnet wurde. Zahlreichen Menschen könnten jetzt Nachzahlungen zustehen.
Losgetreten wurde der Prozess durch die Beschwerde einer Frau aus Oberösterreich, die seit 2022 Arbeitslosengeld bezog. Das AMS hatte ihren täglichen Anspruch mit 21,09 Euro festgelegt – bei einem monatlichen Bruttogehalt von 1123,86 Euro zuzüglich anteiliger Sonderzahlungen.
Die Frau war damit nicht einverstanden: Ihrer Ansicht nach hatte das AMS zu hohe Sozialversicherungsbeiträge von ihrem früheren Einkommen abgezogen und ihr Arbeitslosengeld demnach zu niedrig berechnet, wie die „Presse“ berichtete.
Rechtsstreit: Gericht gab zuerst AMS recht
Kern des Rechtsstreits war die Frage, wie die Abzüge zur Arbeitslosenversicherung bei der Ermittlung der Netto-Bemessungsgrundlage einzurechnen sind. Das AMS ging systematisch vom regulären Arbeitnehmer-Höchstsatz aus. Zunächst gab das Gericht dem Arbeitsmarktservice recht, weil bei der Ermittlung des Arbeitslosengeldes eine pauschalierte Durchschnittsberechnung herangezogen werde.
Frau setzte sich schließlich durch
Nach einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof entschied der VwGH jetzt jedoch, dass bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes auch die reduzierten Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Menschen mit geringem Einkommen berücksichtigt werden müssen. Eine pauschalisierte Durchschnittsberechnung zuungunsten der Versicherten widerspreche dem gesetzlichen Ziel, das Arbeitslosengeld möglichst nah am tatsächlichen Nettoverdienst auszurichten.
Für Bruttoeinkommen bis 2225 Euro fällt 2026 monatlich gar kein eigener Arbeitslosenversicherungsbeitrag an, bis 2630 Euro gelten reduzierte Sätze. Die genauen Rechtsfolgen werden derzeit analysiert und Richtlinien an das AMS erarbeitet, hieß es vom Sozialministerium gegenüber der „Presse“.
Entscheidung könnte auch für andere relevant sein
Das Urteil könnte auch für weitere Menschen mit niedrigem Einkommen von Bedeutung sein: Da fehlerhafte Bemessungen rückwirkend für bis zu drei Jahre korrigiert werden können, haben Betroffene mit niedrigem Voreinkommen die Möglichkeit, beim AMS eine Überprüfung und eine entsprechende Nachzahlung zu beantragen.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
Hinweis in eigener Sache: Das krone.at-Forum präsentiert sich ab sofort in neuem Design! Wir freuen uns über konstruktives Feedback. Damit die Diskussionen in den Kommentarbereichen beim jeweiligen Thema bleiben, können Sie uns Rückmeldungen hier hinterlassen.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.