Rechtslage zu Streits

Was darf mein Nachbar – und was nicht?

Tirol
15.09.2020 11:00
Wo viele Menschen wohnen, kommt es auch immer wieder zu Konflikten unter Bewohnern. Die „Krone“ erklärt die Rechtslage rund um verschiedene Streitpunkte und warum man sich vor „Selbstjustiz“ dringend hüten sollte.

Darf ich auf meinem Balkon oder im Innenhof Fleisch grillen?
Grundsätzlich ist es nicht verboten, am Balkon Fleisch zu grillen, sofern die Nachbarn nicht durch unzumutbare Rauch- und Geruchsentwicklung beeinträchtigt oder belästigt werden. Das Grillen in einem Innenhof ist kritischer zu betrachten und auf Allgemeinflächen in der Regel nur dann zulässig, wenn die Hausordnung dies nicht ausschließt.

Darf ich in meiner Wohnung Zigaretten oder Wasserpfeife rauchen?
Der Oberste Gerichtshof empfindet Rauchen grundsätzlich als ortsübliche Tätigkeit, die in Wohnungen unbeschränkt zulässig ist, sofern der Qualm nicht direkt etwa in das Schlafzimmer des Nachbarn zieht. Da durch den Rauch aber oftmals Wände vergilben und der Geruch schwer weggeht, können sich bei der Rückgabe der Kaution Probleme ergeben. Für die Wasserpfeife gilt dasselbe, sofern nur Tabak und keine Substanzen im Sinne des Suchtmittelgesetzes konsumiert werden.

Darf ich einen Hund in der Wohnung halten?
Der „Hund“ liegt hier im wahrsten Sinn des Wortes im Detail. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass ein generelles Verbot der Tierhaltung in einem Mietvertrag unzulässig ist. Das bedeutet aber nicht, dass individuell ausgehandelte Vereinbarungen, wie etwas das Verbot spezifischer Tiergattungen, unzulässig sind.

In der Nachbarwohnung wird eine neue Einbauküche installiert, die Arbeiten sind sehr laut und störend
Bauarbeiten sind grundsätzlich zu tolerieren. Diese dürfen aber nur im notwendigen Ausmaß und nicht zu Ruhezeiten, etwa in der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen, erfolgen.

Mein Nachbar meint, ihn störe der Anblick der Dekoration auf meinem Balkon. Wie ist die Rechtslage?
Im Nachbarrecht gibt es grundsätzlich kein Recht auf Ästhetik. In einem Mietvertrag kann natürlich etwas anderes vereinbart werden, wobei die Gerichte solche Einschränkungen kritisch betrachten.Wenn aber Gartenzwerge in beleidigenden Posen (heruntergelassene Hose oder Mittelfinger, Bild oben) aufgestellt werden, kann das als Anstandsverletzung mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Der Innsbrucker Rechtsanwalt Alexander Swancar erklärt, wie schnell ein gegenseitiger Kleinkrieg Straftatbestände enthalten kann:

Schon vermeintliche Kleinigkeiten können strafrechtlich relevant sein?
Es mag als lustiger Streich empfunden werden, den ortsbekannten Gartenzwerg des Kontrahenten unauffindbar zu verstecken, doch das kann als strafbare, dauernde Sachentziehung gewertet werden. Oder es wird die ungeliebte Hecke des Nachbarn eigenhändig zurechtgestutzt, was vom Staatsanwalt als strafbare Sachbeschädigung qualifiziert werden könnte.

Auch beim öffentlichen Urteil über den Nachbarn ist Vorsicht geboten?
Ja, wenn man etwa E-Mail an andere Nachbarn schreibt, wie der Kontrahent nach eigener Ansicht tickt. So etwas kann den Tatbestand der Kreditschädigung oder Verleumdung erfüllen. Generell ist von allen Arten der Selbstjustiz abzuraten.

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