Der 27-Jährige war im August nach einem alkoholreichen Abend mit 1,8 Promille Blutalkoholgehalt auf dem Nachhauseweg, als ihn an einem Imbissstand erneut der Durst plagte. Da der Mann kein Geld mehr hatte, wurde er von einem Gast - seinem späteren Opfer - zum Essen und auf zwei Bier eingeladen. Bei dem frühmorgendlichen Gespräch zwischen den beiden erzählte der 70-Jährige unvorsichtigerweise von einem Gewinn im Casino.
Vor der Haustüre zugeschlagen
Der 27-Jährige begleitete dann den 70-Jährigen zu dessen Wohnung, wo ihm aber an der Haustüre der Zutritt verweigerte wurde. Daraufhin schlug der 27-Jährige zu, der Senior stürzte zu Boden und brach sich den Unterarm. Den Schilderungen des 70-Jährigen zufolge trat der 27-Jährige weiter auf ihn ein, bis eine junge Hausbewohnerin, die seine Hilfeschreie hörte, mit der Polizei drohte. Bereits wenige Minuten später trafen die Sicherheitskräfte am Ort des Geschehens ein.
Der Angeklagte rechtfertigte sich vor Gericht damit, dass er von selbst von seinem Vorhaben abgelassen habe, "weil mir in den Sinn kam, was für eine Dummheit ich da mache". Auf offene Ohren stießen seine Beteuerungen aber nicht. Er wurde zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt, dazu kommen noch drei Monate aus einer früheren Verurteilung auf Bewährung. Da sich der 27-Jährige Bedenkzeit erbat, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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